Bischof Fürst, der Vorsitzender der Unterkommission Bioethik der Deutschen Bischofskonferenz ist, nannte es einen im negativen Sinn historischen Einschnitt, dass trotz des PID-Verbots im deutschen Embryonenschutzgesetz durch ein höchstrichterliches Urteil die Selektion angeblich nicht lebenswerten Lebens gedeckt sei. Er nehme wohl zur Kenntnis, so Bischof Fürst, dass der BGH seine Entscheidung auf die Untersuchung von Zellen auf schwerwiegende genetische Schädigungen begrenze. Doch stelle das Urteil grundsätzlich zur Disposition, dass einem menschlichen Embryo in jeder Phase seiner Entwicklung Lebensrecht und personale Würde als Mensch zukomme. Die Grenzziehung bei der Bewertung der Schwere einer genetischen Schädigung sei darüber hinaus der Beliebigkeit individueller Einschätzungen preisgegeben. Implizit bedeute das Urteil, so Bischof Fürst, dass Menschen mit genetisch bedingten Behinderungen in unserer Gesellschaft nicht vorkommen dürften. Dies sei die Auflösung einer solidarischen Verantwortung, ohne die eine humane Gesellschaft nicht bestehen könne.
Dr. Thomas Broch