Kommentierte Rechtssammlung online verfügbar

Erläuterungen schaffen Klarheit bei Fragen zum Kirchenrecht. Fünfjähriges Projekt an der Universität Tübingen liefert Grundlage.

Seit Kurzem ist eine kommentierte Rechtssammlung der Diözese Rottenburg-Stuttgart online verfügbar. Ermöglicht wurde dies durch ein auf fünf Jahre angelegtes und durch die Diözese finanziertes Drittmittelprojekt am Lehrstuhl für Kirchenrecht der Katholisch-Theologischen Fakultät der Eberhard Karls Universität Tübingen. Die gemeinsame Projekt-Leitung hatten Prof. Dr. Bernhard Anuth aus Tübingen sowie Offizial Thomas Weißhaar und Prof. Dr. Stefan Ihli vom Bischöflichen Offizialat Rottenburg. Koordiniert und betreut wurde das Projekt von der wissenschaftlichen Mitarbeiterin Sarah Röser.

Ziel des Vorhabens ist es, allen, die in der Diözese mit Seelsorge- und Verwaltungsaufgaben und den diesen zugrundliegenden kirchlichen und staatlichen Bestimmungen befasst sind, eine Hilfe für die tägliche Praxis im Umgang mit den unterschiedlichen Rechtsquellen zu geben. Nach der Umstellung der vorherigen Gesamtdarstellung der diözesanen Rechtslage auf eine reine Quellensammlung ohne Kommentierungen und Erläuterungen ab der Jahrtausendwende hatte es sich gezeigt, dass dadurch Fragen offenblieben und Unsicherheiten entstanden waren. Dem soll mit der jetzt veröffentlichten Kommentierung begegnet werden. Diese informiert unter anderem darüber, wie konkrete Regelungen auszulegen sind, wie verschiedene Bestimmungen zusammenhängen und ob es bereits eine diözesane Anwendungspraxis gibt. Dabei ist das Projekt mit der Veröffentlichung nicht abgeschlossen: Kommentare sollen nach und nach weiter ergänzt sowie schon vorhandene regelmäßig aktualisiert werden.

Inhaltlich geht es in der Sammlung um acht unterschiedliche Rechtsbereiche. So umfasst sie etwa das Gebiet des „Arbeits- und Disziplinarrechts“ und die Abteilung „Die Diözese und ihre Untergliederungen“, in der sich ein Kommentar zur Kirchengemeindeordnung genauso findet wie beispielsweise auch die Richtlinien für die Aufwandsentschädigung von Ehrenamtlichen in den Kirchengemeinden. Insgesamt umfasst die Rechtssammlung derzeit etwa 510 juristische Texte.

Die kommentierte Rechtssammlung ist online einsehbar unter: https://rechtssammlung.drs.de

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