Caritasverband

Langzeitarbeitslose nicht aus dem Blick verlieren

Die Caritas in Baden-Württemberg begrüßt die Absichtserklärung der Ampelkoalition, das Teilhabechancengesetz zu entfristen.

Die Caritas Baden-Württemberg verweist darauf, dass in der Corona-Zeit die Anzahl Langzeitarbeitsloser innerhalb eines Jahres stark gestiegen ist. Unter den aktuellen Gegebenheiten ist es für diese Personengruppe besonders schwierig, überhaupt noch eine Chance auf einen Arbeitsplatz zu bekommen. Aus Sicht des katholischen Wohlfahrtsverbandes braucht es deshalb eine sozial gestaltete Arbeitsmarktpolitik. Bei einem Online-Fachgespräch der Caritas am Freitag (26.11.) forderten Expertinnen und Experten von der Politik, Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration und gesellschaftliche Teilhabe besonders für langzeitarbeitslose Frauen und Männer ermöglichen. Schon vor der Coronakrise hatten diese Menschen zu wenig Teilhabemöglichkeiten in der Gesellschaft. Sie und ihre Familien leben in einem „Dauerlockdown“.

Eine Integration in den Arbeitsmarkt ist nach Auffassung der Caritas dann erfolgreich, wenn sie passgenau und individuell gestaltet werden kann. Dafür ist das Teilhabechancengesetz ein gutes Instrument, das sich bewährt hat. Denn es ermöglicht neben der Teilhabe am Arbeitsleben eine ganzheitliche Betreuung und Begleitung der einzelnen Person. Allerdings ist das Gesetz, das 2019 in Kraft getreten ist, befristet, es läuft Ende 2024 aus. Die Caritas begrüßt deshalb, dass die künftigen Berliner Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag das Teilhabechancengesetz entfristen und weiterentwickeln wollen. Reformvorschläge dafür hat die Caritas parat. Begleitendes Coaching und aufsuchende Sozialarbeit sollen außerdem künftig laut Koalitionsvertrag als Regelinstrumente im Gesetz aufgenommen werden. Aus Sicht der Caritas müssen derartige längerfristige Förderinstrumente unbedingt dauerhaft gesetzlich verankert werden.

In der Praxis zeigt sich, dass nicht alle Langzeitarbeitslosen eine realistische Aussicht auf einen Arbeitsplatz haben. Diese Menschen benötigen Angebote, die sie stabilisieren, sowie Beschäftigungsformen, die auf ihre persönliche Situation zugeschnitten sind. Spezielle Beschäftigungsbetriebe erfüllen hier eine wesentliche gesellschaftliche Aufgabe. Sie ermöglichen die soziale und gesellschaftliche Teilhabe. In der Krise hat sich gezeigt, dass diese niedrigschwelligen Angebote für benachteiligte Menschen eine besondere Bedeutung haben. Damit entsprechende Einrichtungen und Dienste eine solche Unterstützung verlässlich anbieten und neue Arbeitsfelder in diesem Bereich entwickeln können, brauchen sie nach Auffassung der Caritas eine gezielte Förderung und stabile gesetzliche Rahmenbedingungen.

Angesichts der ökologischen und digitalen Veränderungsprozesse in Wirtschaft und Gesellschaft verbinden sich Zukunftschancen, aber auch Herausforderungen. Im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie, die parallel dazu bewältigt werden müssen, darf unter dem Motto „Mehr Fortschritt wagen“, mit dem das „Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ der künftigen Regierungskoalition in Berlin überschrieben ist, niemand auf der Strecke bleiben. Vor allem langzeitarbeitslose Menschen dürften nicht aus dem Blick geraten, so die Caritas im Land.

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