Die Diözese Rottenburg-Stuttgart macht die Missbrauchstaten von Pfarrer Bernhard Rapp öffentlich und arbeitet diese zusammen mit den betroffenen Kirchengemeinden auf. Domkapitular Holger Winterholer, der im Tandem mit Ordinariatsrätin Regina Seneca für das pastorale Personal der Diözese Rottenburg-Stuttgart zuständig ist, steht in engem Kontakt mit den betroffenen Kirchengemeinden, um die Kirchengemeinderäte:innen über die zurückliegenden Missbrauchsvorfälle zu informieren und das weitere Vorgehen im Fall Rapp abzustimmen.
Teilnahme ist ohne Anmeldung möglich
Obgleich eine abschließende Beurteilung der Situation sowie die Würdigung der Zeitzeugenaussagen erst im Zuge des Abschlussberichtes der Aufarbeitungskommission – geplant für das Frühjahr 2027 – erfolgen kann, findet am Mittwoch, den 16. Juli 2025, um 19:00 Uhr im Don-Bosco-Haus in Oberndorf a. N. eine Informationsveranstaltung für die Seelsorgeeinheit Oberndorf zu diesem Themenkomplex statt. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist ohne Anmeldung möglich. Pfarrer Rapp war von 1999 bis zu seinem Tod im Jahr 2012 als Pfarrvikar in den Gemeinden der Seelsorgeeinheit Oberndorf am Neckar eingesetzt.
Zuvor war Bernhard Rapp Pfarrer in Wangen im Allgäu. Dort findet die Informationsveranstaltung am Mittwoch, 30. Juli 2025, um 19.30 Uhr im Gemeindezentrum St. Ulrich, Karl-Speidel-Str. in Wangen statt. Für Ulm ist eine Informationsveranstaltung im Oktober 2025 in Planung.
Sexueller Verfehlungen schuldig gemacht
Auch wenn für die Seelsorgeeinheit Oberndorf bislang keine Hinweise vorliegen, dass es von 1999 bis 2012 vor Ort zu einem missbräuchlichen Verhalten gekommen ist, hat das Bekanntwerden der Missbrauchsvorwürfe gegen Pfarrer Rapp aus dem Jahr 1996 in der Seelsorgeeinheit für Betroffenheit und Empörung gesorgt. Damals waren Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen und Heranwachsenden im Zeitraum von 1974 bis 1995 an drei Orten in der Diözese Rottenburg-Stuttgart bekannt geworden. Der damalige Bischof Walter Kasper hatte nach Bekanntwerden der Vorwürfe Pfarrer Rapp mit den Fällen konfrontiert. Im Zuge der Konfrontation hat Rapp die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs an drei Personen eingeräumt: in Ulm, Schwäbisch Gmünd und in Wangen. Pfarrer Rapp hat sich sexueller Verfehlungen schuldig gemacht, indem er wiederholt und fortgesetzt mit Heranwachsenden sexuelle Beziehungen und Begegnungen hatte. Da die Vorwürfe zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens strafrechtlich bereits verjährt waren, gab es keine Strafrechtliche Verfolgung.
Regelmäßige Gespräche mit den damaligen Verantwortlichen
Unabhängig davon gab es jedoch eine Sanktionierung durch den damaligen Bischof Walter Kasper in Form eines kirchenrechtlichen Verweises und einer Verwarnung. Ein kirchenrechtliches Strafverfahren konnte angesichts der Verjährung nicht erfolgen. Die Bußauflage sah unter anderem eine Therapie vor. Zugleich wurde Pfarrer Rapp durch Bischof Kasper bis zur Beendigung seiner Therapie die seelsorgerliche Tätigkeit mit Minderjährigen untersagt. Mit dieser Auflage wurde Pfarrer Rapp pastoraler Mitarbeiter in der Seelsorgeeinheit Oberndorf. Der damalige Gemeindepfarrer war über die Auflagen und die Hintergründe zu Pfarrer Rapp informiert. Infolgedessen gab es regelmäßige Gespräche mit den damaligen Verantwortlichen der Hauptabteilung Pastorales Personal im Bischöflichen Ordinariat sowie Pfarrer Rapp und Pfarrer Zepf.
Seit Bestehen der von Bischof em. Dr. Fürst im Jahr 2002 ins Leben gerufenen Kommission sexueller Missbrauch (KsM) bis zum Tod von Pfarrer Rapp waren die Taten aus dem Zeitraum 1974 bis 1995 und die regelmäßigen jährlichen Gespräche mit ihm mehrfach Thema in den Kommissions-Sitzungen.
Schutz- und Präventionskonzept
Bischof Dr. Klaus Krämer zeigte sich zutiefst betroffen über das Leid und das Unrecht, das den Opfern der Missbrauchstaten von Pfarrer Bernhard Rapp widerfahren ist. Zugleich sicherte Bischof Dr. Krämer den betroffenen Kirchengemeinden seine volle Unterstützung im Umgang und bei der Aufarbeitung der Missbrauchstaten zu. Gleichzeitig kündigte Bischof Dr. Krämer die Erarbeitung eines standardisierten Verfahrens zur Begleitung von Kirchengemeinden nach Bekanntwerden von Missbrauchsfällen an. Im konkreten Fall von Pfarrer Rapp wurde zwischen Domkapitular Winterholer und der Seelsorgeeinheit Oberndorf vereinbart, dass zusammen mit den Kirchengemeinden ein Informations- und Begleitungsformat erarbeitet wird. So soll es Gesprächsangebote in den Gemeinden sowie für weitere Gruppierungen geben. Begleitet werden soll dieses Format auch von Beratungsangeboten, in dem möglichen Opfern der Raum gegeben wird, sich zu melden. Zudem soll mit den Verantwortlichen vor Ort das bestehende Schutz- und Präventionskonzept aktualisiert und die aktuellen Begebenheiten eingearbeitet werden.


