Dekanat Rottenburg

Nachwahl findet statt

Die Kirchengemeinde St. Anastasia wählt am 18. Juli ihren Kirchengemeinderat.

Ursprünglich wurden in Gemeinden der Diözese Rottenburg am 22. März 2020 die Kirchengemeinderäte gewählt. Im Dekanat Rottenburg war dies allerdings nicht in allen 35 katholischen Kirchengemeinden im Landkreis Tübingen möglich. Vier Gemeinden konnten damals nicht wählen, so auch in der Kirchengemeinde St. Anastasia, Baisingen. Sie ist die eine von zwei Gemeinden in der Seelsorgeeinheit Oberes Gäu. Nun findet am Sonntag, 18. Juli, die Nachwahl statt.

Kirche vor Ort mitgestalten

Es ist dem Wahlausschuss um seinen Vorsitzenden Horst Kramer gelungen, fünf Menschen zu finden, die für die Arbeit im Leitungsgremium der Kirchengemeinde zur Verfügung stehen. Diese haben sich bereit erklärt Kirche mitzugestalten und mit Leben zu füllen. Damit übernehmen sie Verantwortung für die Zukunft von Kirche vor Ort. Es sind: Peter Emmerling, Inge Frick, Dr. Monika Leßmann, Anja Maier und Silvia Schaal.

Ab 16 Jahren darf gewählt werden

Wählen darf jedes Mitglied der Kirchengemeinde, das mindestens 16 Jahre alt ist und am Wahltag seit drei Monaten auf dem Gebiet der Kirchengemeinde gemeldet ist. In den vergangenen Wochen haben die wahlberechtigten Personen der Kirchengemeinde St. Anastasia die Wahlunterlagen erhalten, dazu gehören auch die Briefwahlunterlagen. Damit ist eine Stimmabgabe per Einwurf in den Postbriefkasten oder den Briefkasten des Pfarramtes St. Anastasia Baisingen, Schloßstrasse 5, 72108 Rottenburg-Baisingen, ohne Briefwahlantrag möglich.

Stimmabgabe in der Schloss Scheuer

Um als Stimme bei der Wahl gezählt werden zu können, muss der Wahlbrief dann am Wahltag bis 17 Uhr im Pfarramt eingegangen sein. Die persönliche Stimmabgabe ist am Wahltag in der Schloss Scheuer in Baisingen von 9 bis 11 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr ebenfalls möglich. Die Wahlkarte und eine Medizinische- oder FFP2-Maske müssen dazu in jedem Fall und wenn möglich auch ein eigener Kugelschreiber mitgebracht werden.

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