Corona

Neue Regelungen für den Lockdown

Bild: Die Sternsinger / Kindermissionswerk

Gottesdienste in der Weihnachtszeit bleiben dank strenger Schutzkonzepte möglich. Die Sternsinger-Aktion findet unter Pandemiebedingungen statt.

Die katholische Kirche in Württemberg zeigt auf den verschiedensten Wegen in der anstehenden Weihnachtszeit Präsenz für ihre knapp 1,8 Millionen Gläubigen. Die für viele von ihnen sehr wichtigen Gottesdienste in den mehr als 1.000 Gemeinden bleiben dank strenger Corona-Schutzkonzepte möglich. Daneben gibt es ein riesiges Spektrum alternativer Angebote für die Feier der Geburt Jesu Christi, vieles davon im digitalen Bereich. Livestreams aus dem Rottenburger Dom, der Konkathedrale St. Eberhard in Stuttgart und den einzelnen Kirchengemeinden sowie diverse TV- und Radiogottesdienste runden die Palette ab. Die Sternsinger werden zu Anfang des neuen Jahres nicht so wie gewohnt zu den Menschen nach Hause kommen können, sondern am Dreikönigstag (6. Januar) vor Ort in den Gemeinde-Gottesdiensten auftreten. Die für den 30. Dezember geplante zentrale Aussendungsfeier für die ganze Diözese Rottenburg-Stuttgart in Öhringen (Hohenlohekreis) wurde abgesagt.

Das „Gaudete – freut Euch!“ des dritten Adventssonntages komme einem zu Weihnachten im Pandemiejahr nicht so leicht über die Lippen, so Bischof Dr. Gebhard Fürst gestern in einer Corona-Mitteilung an das pastorale Personal. Dennoch gebe es auch 2020 eine „tiefe innere Freude darüber, dass Gott nahe ist – auch und gerade jetzt, hier und heute“. Die Entwicklung der Corona-Pandemie und der ab heute gültige Lockdown erforderten weitere Einschränkungen bei der Feier von Gottesdiensten in der Diözese Rottenburg-Stuttgart an Weihnachten und während der kommenden Wochen bis zum 10. Januar. Bischof Fürst: „Wir sind dennoch froh, gerade an den Weihnachtstagen öffentliche Eucharistiefeiern und andere Gottesdienste feiern zu können.“ Dies geschehe in großer Solidarität mit den gesellschaftlichen Bemühungen zur Bekämpfung der Pandemie und besonderer Sensibilität im Umgang mit vulnerablen Personen und älteren Menschen. An sie richtet sich der Bischof mit einem Weihnachtsbrief und einer eigenen Videobotschaft, die auf der Website der Diözese veröffentlicht ist. In vielen Städten und Gemeinden werden Weihnachtsgottesdienste zudem ins Freie verlegt – wie zum Beispiel auch in Rottenburg, wo an Heiligabend um 16 Uhr erstmals im Park des Bischofshauses ein ökumenischer Weihnachtsgottesdienst stattfinden soll.

Die über die Weihnachtszeit und während des Lockdowns geltenden Vorschriften umfassen die folgenden Punkte:

Mit Ausnahme von Heiligabend müssen Gottesdienste bis 19.30 Uhr beendet sein und dürfen nicht länger als 60 Minuten dauern. Zusätzlich zu den bestehenden Abstands- und Hygieneregeln gilt für alle Gottesdienste zudem eine Anmeldepflicht. Ist bei Werktags-Gottesdiensten mit Sicherheit nicht zu erwarten, dass mehr Mitfeiernde kommen werden, als dass es Plätze gibt, genügt eine Teilnehmererfassung. Diese ist ohne Ausnahme bei allen Gottesdiensten verpflichtend. Bis auf weiteres darf die Besucherzahl von Gottesdiensten im Freien zudem die Obergrenze von 200 Personen nicht überschreiten. Bisher galt hier eine Begrenzung auf 500 Personen.

Gemeindegesang und Chor

Gemeindegesang ist weder in Kirchen noch im Freien möglich, dies gilt auch für die Gottesdienste mit den Sternsingern. In dieses Verbot ausdrücklich eingeschlossen ist das Singen von Kehrversen, Antiphonen oder Gebetsteilen durch die Gemeinde. Der Einsatz von Kantorinnen und Kantoren sowie kleinen Chorgruppen mit bis zu acht Personen ist weiterhin möglich. Dies gilt auch für Chorscholae für Kinder und Jugendliche. Proben sind nur noch in Form von kurzen Ansingproben möglich. Ministrantenproben im Vorfeld der Gottesdienste wird es keine geben. Es wird empfohlen, dass Kommunionhelferinnen und Kommunionhelfer bei der Ausübung ihres Dienstes FFP2-Masken tragen. Gegebenenfalls müssen diese von der Kirchengemeinde zur Verfügung gestellt werden. Während des Aufenthalts in der Kirche ist weiterhin das Tragen einer Mund-Nasen-Bedenkung vorgeschrieben.

„Hotspots“

Ergänzend zu diesen Regelungen gilt für Gottesdienste, die in sogenannten „Hotspots“ mit einer Sieben-Tage-Inzidenz im Stadt- oder Landkreis von über 300 gefeiert werden, Folgendes: Die Anzahl der Präsenz-Gottesdienste soll reduziert werden. Gleichzeitig soll verstärkt auf die Möglichkeit zur Teilnahme an digitalen Gottesdienstformaten hingewiesen werden. Die Dauer aller Gottesdienste darf 45 Minuten nicht übersteigen und der Gesang der Chorscholae oder Kantorinnen und Kantoren ist deutlich zu reduzieren. Nach Möglichkeit soll in solchen Fällen eine Abstimmung mit den lokalen Behörden erfolgen, deren Anordnungen zu beachten sind.

Firm- und Erstkommunion

Aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen bleiben Gottesdienste zu Firm- oder Erstkommunionfeiern bis mindestens zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. Für die Erstkommunion- und Firmvorbereitung sind weiterhin nur Formate möglich, die den Schwerpunkt der Vorbereitung in der Familie haben. Diese Form der Vorbereitung soll durch digitale Impulse/Angebote und durch Gottesdienste unterstützt werden. Elternabende können weiterhin nur in digitalen Formaten stattfinden.

Bischof Dr. Gebhard Fürst hat sich in einem Brief zudem an die Pfarrer und an das Pastorale Personal der Diözese gewandt und darum gebeten, über die Weihnachtstage zu bestimmten Zeiten für seelsorgliche Gespräche mit Menschen aus den Gemeinden telefonisch erreichbar zu sein.

Sternsinger

Seitens der Diözese wurde gemeinsam mit der Domsingschule Rottenburg ein Sternsinger-Video für die Gemeinden produziert, das es alsbald unter www.drs.de/sternsinger2021 zu sehen gibt. Darin findet sich auch ein Hinweis auf das Spendenkonto der Sternsinger-Aktion von Kindern für Kinder weltweit. In diesem Jahr steht dabei die Ukraine im Mittelpunkt. So freuen sich die Organisatoren beim Kinder-Missionswerk „Die Sternsinger“ über Spenden mit dem Betreff „Diözese Rottenburg-Stuttgart“ bei der Pax-Bank eG mit der IBAN: DE 95 3706 0193 0000 0010 31 (BIC: GENODED1PAX). 

Livestreams

Wegen Covid-19 hat die Diözese Rottenburg-Stuttgart ihr Livestream-Angebot aus dem Dom St. Martin in der Bischofsstadt Rottenburg und der Konkathedrale St. Eberhard in Stuttgart intensiviert. Auch zahlreiche Gemeinden der Diözese streamen ihre Gottesdienste. Eine Übersicht gibt es hier.

Außerdem strahlt der Sender L-TV über die Weihnachtszeit mehrere Gottesdienste aus dem Heilbronner Deutschordens-Münster aus, RTF1 aus Reutlingen und Bibel-TV übertragen die Livestreams aus dem Rottenburger Dom.

Bischof Gebhard Fürst wird an Heiligabend erstmals ganz privat in seinem Wohnzimmer aus vor Christbaum und Krippe die Weihnachtsgeschichte vorlesen – eine Aufzeichnung davon gibt es dann gleichfalls auf der Homepage der Diözese.   

Weihnachten 2020

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