Die Diözese Rottenburg-Stuttgart (DRS) setzt ihre Bemühungen zur Aufklärung und Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs sowie zur Präventionsarbeit konsequent fort und veröffentlicht eine weitere Aktualisierung ihrer "Informationen über Aufklärung, Aufarbeitung, Anerkennung des Leides und Prävention von sexuellem Missbrauch in der DRS". Diese 25 Seiten umfassende Aufstellung ist online abrufbar.
In der neuen Version dieser Zusammenstellung, die halbjährlich fortgeschrieben wird, gibt es im Vergleich zur Ausgabe vom März 2023 folgende Neuerungen:
1. Für den Untersuchungszeitraum von 76 Jahren von 1946 bis zum 1. September 2023 werden 207 Beschuldigte – Kleriker und Laien, Männer und Frauen – genannt. Dies sind 16 Beschuldigte mehr als im März. Unter den Beschuldigten befinden sich 114 Priester, Diakone und männliche Ordensleute mit Gestellungsvertrag mit der DRS. Im März umfasste diese Gruppe 107 Personen. Außerdem informiert das Papier darüber, dass von 1946 bis zum 1. September insgesamt 421 Betroffene bekannt wurden und sich diese Zahl damit um 14 Personen erhöht hat.
2. Die jüngste Fassung der "Informationen über Aufklärung, Aufarbeitung, Anerkennung des Leides und Prävention von sexuellem Missbrauch in der DRS" verweist bei der Frage, wie die Diözese mit verurteilten kirchlichen Mitarbeitern umgeht, zudem auf die zum 1. April 2023 neu in Kraft getretene Ordnung über die Begleitung und Führung verurteilter Kleriker, welche deren strukturierte Begleitung auf eine sichere Rechtsgrundlage stellt.
3. Die Aktualisierung informiert darüber hinaus, dass zwischen dem Start des Antragsverfahrens auf Anerkennung des Leids im Jahr 2011 und dem 1. September 2023 insgesamt 186 Anträge für den Bereich der DRS gestellt wurden. Seit dem 1. März, als die Möglichkeit geschaffen wurde, Widerspruch gegen einen Bescheid der „Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen“ einzulegen, hätten 33 Betroffene aus der DRS von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
4. Die gerade veröffentlichte Version der "Informationen über Aufklärung, Aufarbeitung, Anerkennung des Leides und Prävention von sexuellem Missbrauch in der DRS" zeigt außerdem, dass bis zum 1. August 2023 40 institutionelle Schutzkonzepte zur Prävention sexuellen Missbrauchs bei der diözesanen Stabsstelle für Prävention, Kinder- und Jugendschutz eingegangen sind. Diese Schutzkonzepte werden in den Kirchengemeinden vor Ort zielgruppengerecht und lebensweltorientiert erstellt. Insgesamt sollen bis Ende 2024 250 Seelsorgeeinheiten ein Schutzkonzept vorlegen, das in Zusammenarbeit mit dem Institut für Prävention und Aufarbeitung e.V. in Bonn fachlich überprüft wird.