Um sicherzustellen, dass die Wahl trotz der außergewöhnlichen Umstände stattfinden kann, setzte Bischof Gebhard Fürst am heutigen Mittwoch folgende Regelung rechtsverbindlich in Kraft: In Gemeinden mit allgemeiner Briefwahl läuft die Abgabefrist für Wahlbriefe im Einwurfbriefkasten des jeweiligen Pfarramts bis Sonntag, 22. März, 16 Uhr. Das Auszählen der Stimmzettel kann durch die Neuregelung nun bis Montag, 6. April, erfolgen. In Gemeinden mit Briefwahl auf Antrag kann die Briefwahl bis Freitag, 3. April, 12 Uhr beim jeweiligen Pfarramt beantragt werden. Die Abgabefrist für Wahlbriefe endet am Sonntag, 5. April, 16 Uhr. Danach kann die Auszählung beginnen. Das Wahlergebnis für die Diözese Rottenburg-Stuttgart wird am Montag, 6. April, bekanntgegeben.
Rechtlich legitimiert
Durch das Bischöfliche Gesetz sind alle Änderungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie am Wahlablauf rechtlich legitimiert. Bei der Auszählung der Stimmen sollen in den Kirchengemeinden vor allem hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt werden.
„Es geht darum, mitzuentscheiden und mitzugestalten“, verdeutlicht Weihbischof Matthäus Karrer, Leiter der für die Wahl zuständigen Hauptabteilung im Bischöflichen Ordinariat, deren Bedeutung. Die künftigen Räte sind für alle wesentlichen Angelegenheiten der Kirchengemeinden zuständig: für deren Weiterentwicklung genauso wie für die Finanzen. „Wenn wir in der Kirche von Demokratie reden, dann ist diese Wahl ein zentraler Punkt und ich bin davon überzeugt, dass wir die Kompetenz von vielen Frauen, Männern und Jugendlichen brauchen, um eine gute Zukunft zu gestalten“, betont Karrer.
Keine Ansteckung durch Unterlagen
Gewählt werden in der württembergischen Diözese knapp 10.000 Kirchengemeinde- und Pastoralräte. In den 1020 Kirchengemeinden und 100 Gemeinden für Katholiken anderer Muttersprache gibt es rund 1.600.000 Wahlberechtigte. Bei der vorangegangenen Wahl im Jahr 2015 nahm fast ein Viertel aller Wahlberechtigten seine demokratische Beteiligungsmöglichkeit wahr. Angesichts der aktuellen Krise verweist die Diözesanleitung darauf, dass eine Ansteckung mit dem Corona-Virus durch die Briefwahlunterlagen nicht möglich ist.