Diözesanrat

Noch mehr Mut ist gefordert

Foto: Diözese Rottenburg-Stuttgart / Ines Szuck

Am 17. und 18. März hat sich der Diözesanrat zu seiner Frühjahrssitzung getroffen. Schwerpunktthema war mitunter die letzte Synodalversammlung.

Eine Woche nach der vorerst letzten Synodalversammlung hat sich das oberste gewählte Priester- und Laiengremium der Diözese Rottenburg-Stuttgart zu seiner diesjährigen Frühjahrssitzung getroffen. Schwerpunktthema am 17. und 18. März war der Synodale Weg und die Frage, wie dessen Empfehlungen in der Diözese umgesetzt werden könnten. Davor beschäftigten sich die Mitglieder mit der bevorstehenden Sedisvakanz und der Bischofswahl. Außerdem beschloss das Gremium die drei Säulen der weltkirchlichen Arbeit zu stärken.

Schwerpunktthema Synodaler Weg

Am Samstag beschäftigte sich der Diözesanrat ausführlich mit dem Thema Synodaler Weg. In seiner Ansprache betonte Bischof Dr. Gebhard Fürst, dass zentrale Anliegen des Synodalen Weges - Machtstrukturen einer Ortskirche im Blick auf mehr Partizipation, Transparenz, Synodalität, Subsidiarität usw. nachhaltig zu ändern – in der Diözese Rottenburg-Stuttgart durch das sogenannte Rottenburger Modell bereits seit über 52 Jahren erfolgreich praktiziert werden. Als Beispiele für die Umsetzung nannte er u.a. die seit 1971 eingeführte Laienpredigt, die Übernahme der Verantwortung für Pfarrgemeinden durch Laientheolog:innen seit 2002 oder die seit 2020 geltende Kirchengemeindeordnung für den Vorsitz des Kirchengemeinderats: ein investierter Vorsitzender (Pfarrer) und ein(e) Gewählte:r Vorsitzende:r. In der Diözesanleitung sind aktuell sechs Frauen Leiterinnen von Hauptabteilungen, rund 30 Prozent.

Zudem sprach er sich dafür aus, in Deutschland in den nächsten Jahren beispielhafte Formen für Gottesdienste mit Segenszeichen für gleichgeschlechtliche Paare zu entwickeln. Er betonte aber, dass in der Umsetzung und Verwirklichung von Reformen und Erneuerungen in Deutschland keine von der Weltkirche abgespaltete Sonderkirche entstehen dürfe. Es sei auf das katholische Prinzip der Einheit in der Vielfalt, aber auch der Vielfalt in der Einheit, in der Katholischen Kirche in Deutschland ortskirchlich und in der Katholischen Kirche weltweit zu achten.

Dass der Weg noch sehr weit und bei der Umsetzung der Beschlüsse unverkennbar mehr Mut als bisher gefordert sei, wurde in den bewegenden Statements der am Synodalen Weg Beteiligten aus der Diözese Rottenburg-Stuttgart überdeutlich. Mit Symbolen verdeutlichten sie ihre Eindrücke. So steht ein Pflaster beispielsweise für die Wunden und Verletzungen, die entstanden und angesprochen, aber nicht verheilt sind, sondern nur durch das Pflaster zugeklebt wurden. Ein halbgefülltes Wasserglas, je nach Betrachtung halbvoll oder halbleer - halbleer, weil Vieles kritisiert werden kann und muss, halbvoll, weil auch einige wichtige Texte auf den Weg gebracht werden konnten. Die offizielle Gesamtausgabe der Würzburger Synode - viele der darin enthaltenen Texte und Themen wurden beim Synodalen Weg erneut angesprochen, da nach 50 Jahren immer noch unbearbeitet. Oder ein kleines Kreuz, das jede:r Synodale zu Beginn des Weges auf seinem Tisch fand, ein sogenanntes Festhaltkreuz (ein Metallkreuz umschlossen von schwarzem Holz): als Zeichen dafür, ein Teil einer großen Gemeinschaft zu sein und der Aufforderung, bei aller Vielfalt und allem Ringen nicht auseinanderzubrechen, sondern den Weg gemeinsam zu gehen.
In Kleingruppen tauschte sich das Plenum über die Eindrücke der Synodalen Vertreter:innen und die Ansprache des Bischofs aus. Wie es mit den Empfehlungen des Synodalen Wegs in der Diözese weitergeht und wie diese umgesetzt werden können, wird auch Thema bei der vom 12. bis 13. Juli 2023 stattfindenden Tagung sein.

Informationen zur nächsten Bischofswahl in der Diözese 

Generalvikar Dr. Clemens Stroppel informierte über den aktuellen Stand zur bevorstehenden Bischofswahl. Das gesamte Verfahren besteht aus zwei Teilen: der Erstellung der Kandidatenliste und der Wahl des Bischofs.
Im Februar 2022 hatte der Synodale Weg den Handlungstext „Einbeziehung der Gläubigen in die Bestellung des Diözesanbischofs" verabschiedet. Danach sollen künftig Laien an den Mitwirkungsrechten des Domkapitels teilhaben. Mit Blick auf die bevorstehende Bischofswahl hatte sich das Domkapitel der Diözese Rottenburg-Stuttgart mehrfach intensiv mit den Vorschlägen des Synodalen Weges befasst und geht davon aus, „dass die Mitglieder des Diözesanrats der Diözese Rottenburg-Stuttgart an der Erstellung der Liste verbindlich beteiligt werden, nachdem sich das Domkapitel und die Mitglieder des Diözesanrats in einem, auch geistlichen Tag eingehend mit dem Bischofsamt befasst haben, mit seinen Aufgaben, seiner Ausübung und seinen Herausforderungen generell, in dieser Zeit und in unserer Diözese,“ erklärte Generalvikar Stroppel die denkbare Vorgehensweise.

Mit diesem Vorgang würde man keine kirchenrechtlichen Bestimmungen verletzen. Für die Wahl im eigentlichen Sinne gilt das päpstliche Geheimnis und sie ist auf das Domkapitel als Wahlkollegium beschränkt. Dieses wählt in einer freien und geheimen Wahl. Die Wahl kann nach geltendem Kirchenrecht nur durch das Domkapitel regelkonform durchgeführt werden und lässt keinen weiteren Spielraum zu.

„Ich danke dem Domkapitel für die Bereitschaft, uns Laien an der anstehenden Bischofswahl zu beteiligen. Aber die Gültigkeit der Wahl darf auf keinen Fall durch rechtswidrige Alleingänge gefährdet werden. Eine ungültige Wahl führt dazu, dass das Wahlrecht verwirkt wird und damit könnte Rom den Bischofsstuhl besetzen. Und das ist eindeutig nicht im Interesse des Diözesanrats. Es muss oberstes Ziel sein, unser seit Jahrzehnten bewährtes Rottenburger Modell zu erhalten und nach Möglichkeit weiter auszugestalten“, betonte Diözesanratssprecher Dr. Johannes Warmbrunn.
Um Nichtmitglieder des Domkapitels in die Bischofswahl im engeren Sinn einzubeziehen, müsste das päpstliche Geheimnis erweitert werden. In diesem Anliegen hatte das Domkapitel Anfang August 2022 einen Antrag an den apostolischen Stuhl gestellt. Eine Rückmeldung von Rom steht bisher noch aus.

Sedisvakanz – Auswirkungen auf die Diözesanen Räte

Gemäß Kirchenrecht (Canon 401 § 1 CIC) sind Diözesanbischöfe verpflichtet, mit Vollendung ihres fünfundsiebzigsten Lebensjahres, dem Papst ihren Amtsverzicht anzubieten. Im Dezember 2023 wird Bischof Fürst 75 Jahre alt. Damit wird auch er Papst Franziskus seinen Amtsverzicht anbieten. Dieser entscheidet nach Abwägung aller Umstände. Nimmt der Papst den Amtsverzicht an, beginnt mit dem im Dekret aufgeführten Datum die sogenannte Sedisvakanz.
Doch was bedeutet dies für die Diözesanen Räte und welche Auswirkungen hat die Sedisvakanz auf deren Arbeit?
Klar ist, der Priesterrat (Canon 501 § 2 CIC) ist in der Vakanz aufgelöst. Dessen Aufgaben gehen auf das Domkapitel über. Innerhalb eines Jahres nach seinem Amtsantritt, muss der neue Diözesanbischof den Priesterrat neu zusammenrufen.

Beim Diözesanrat (C. 513 § 2 CIC) der Diözese Rottenburg-Stuttgart muss dagegen zwischen den Funktionen, die er auf Grund des Rottenburger Modells in sich vereint, unterschieden werden. „In seiner Funktion als Pastoralrat ist der Diözesanrat, wie auch seine Ausschüsse, in der Vakanz aufgelöst. Das heißt, es finden auch keine formellen Sitzungen statt, informelle sind jedoch möglich – dann unter Beteiligung der gewählten Mitglieder des Diözesanrats. Beschlüsse können nicht gefasst werden. In seiner Funktion als Kirchensteuervertretung bleibt der Diözesanrat dagegen weiter bestehen“, erklärte Offizial Thomas Weißhaar. Selbiges gilt für den Finanzausschuss (zwingende Befassung mit Haushaltsthemen) und den Bauausschuss (zwingende Befassung bei Bauvorhaben über einer gewissen Summe). „Denn staatskirchenrechtlich ist die Kirchensteuervertretung mit ihren Aufgaben auch in der Sedisvakanz notwendig und zwingend vorgeschrieben. In dieser Funktion müssen auch Sitzungen stattfinden (Haushalt / Jahresabschluss / Rechungsprüfung)“, ergänzte Weißhaar. Nicht betroffen von der Auflösung sind die Vertretungen des Diözesanrates in anderen Gremien. 
Ob er den ehemaligen Diözesanrat bestätigt oder ob er eine Neuwahl des Gremiums anberaumt, darüber entscheidet der neue Bischof völlig frei.

Eine Welt - Perspektiven des weltkirchlichen Entwicklungsplans

Nach Schätzungen des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen waren Ende 2022 rund 103 Millionen Menschen auf der Flucht – ein trauriger Rekord. Dies ist die höchste Zahl seit dem Zweiten Weltkrieg. In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Zahl der Geflüchteten damit insgesamt verdoppelt. Krieg, Hunger, Armut, Perspektivlosigkeit, Klimawandel – es gibt viele Gründe, weshalb Menschen ihre Heimat verlassen müssen. „Dieses Thema ist aktueller und drängender denn je. Der große Vorteil unserer gemeinsamen Arbeit besteht in der Leistungsfähigkeit unserer lokalen kirchlichen Partner. Diese Verankerung ermöglicht es uns, nachhaltig zu helfen“, so Dr. Oliver Müller, Leiter von Caritas International in Freiburg, der anhand von zwei Beispielen aus dem Südsudan und Jordanien exemplarisch aufzeigte, was aktiv getan werden kann, um vor Ort zu unterstützen. Seit 2015 arbeitet die Hauptabteilung Weltkirche der Diözese Rottenburg-Stuttgart in der Sorge um Geflüchtete vertrauensvoll und erfolgreich mit Caritas International zusammen. Die Mittel kamen dabei zu einem großen Teil aus dem „Zweckerfüllungsfonds Weltkirchliche Flüchtlingshilfe“. „Kirche und kirchennahe Organisationen sind oft die ersten und die letzten, die den Menschen vor Ort beistehen – auch weil sie Unterstützung aus der Diözese Rottenburg-Stuttgart erhalten“, erklärte Norbert Brüderl, Vorsitzender des Diözesanratsausschusses Eine Welt.

Um diese weltkirchliche Arbeit in der Diözese Rottenburg-Stuttgart zukunftsfähig zu erhalten und um eine dauerhafte Unterstützung der weltkirchlichen Partner und eine effiziente Beratung der weltkirchlichen Akteure in der Diözese Rottenburg-Stuttgart zu erreichen beschlossen die Mitglieder des Diözesanrats die drei Säulen der weltkirchliche Arbeit - Partnerschaften der Diözese, Weltkirchliche Flüchtlingshilfe und die Beratungs- und Förderstelle für Partnerschaften von Kirchengemeinden und Verbänden - im Diözesanhaushalt zu stärken und fest zu verankern.

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