Bischof Dr. Gebhard Fürst, in der Deutschen Bischofskonferenz unter anderem für medizinethische Fragen zuständig, hatte im Vorfeld bereits klar Stellung gegen die Widerspruchslösung bezogen und twitterte: "Menschen, die sich zur Organspende bereit erklären, um anderen in lebensbedrohlicher Not zu helfen, sind wir zu großem Dank verpflichtet. Diese Hilfsbereitschaft per Gesetz vorauszusetzen ist eine Entwertung der Solidarität, die unsere Gesellschaft trägt."
Der Deutsche Bundestag beriet am Donnerstag über zwei konkurrierende Gesetzesentwürfe: die Einführung der doppelten Widerspruchslösung und die Weiterentwicklung der bestehenden Zustimmungslösung.