Organspende

Spende nur bei Zustimmung

Symbolbild: pixabay.com

Neuregelung der Organspende: Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag für die Zustimmungslösung gestimmt. Dafür hatte auch Bischof Fürst plädiert.

Bischof Dr. Gebhard Fürst, in der Deutschen Bischofskonferenz unter anderem für medizinethische Fragen zuständig, hatte im Vorfeld bereits klar Stellung gegen die Widerspruchslösung bezogen und twitterte: "Menschen, die sich zur Organspende bereit erklären, um anderen in lebensbedrohlicher Not zu helfen, sind wir zu großem Dank verpflichtet. Diese Hilfsbereitschaft per Gesetz vorauszusetzen ist eine Entwertung der Solidarität, die unsere Gesellschaft trägt."

Der Deutsche Bundestag beriet am Donnerstag über zwei konkurrierende Gesetzesentwürfe: die Einführung der doppelten Widerspruchslösung und die Weiterentwicklung der bestehenden Zustimmungslösung.

Widerspruchslösung abgelehnt

Die Widerspruchslösung, die Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erarbeitet hatte, wurde abgelehnt. Nach dieser wäre jeder automatisch zum Organspender geworden, der nicht zu Lebzeiten widersprochen hätte.

Bei der nun vom Bundestag beschlossenen Zustimmungslösung ist ein bundesweites Onlineregister für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende vorgesehen. Beim Abholen von Ausweispapieren soll es regelmäßige Befragungen der Bürger sowie Hinweise auf die Registriermöglichkeit geben. (...)

Nähere Informationen über die Gesetzesentwürfe finden Sie auf der Internetseite www.organspende-info.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Bischofskonferenz begrüßt Entscheidung

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, sagte am Donnerstag: „Der Deutsche Bundestag hat heute mit einer deutlichen Mehrheit ein Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende beschlossen. Die Deutsche Bischofskonferenz unterstützt nachdrücklich das mit dem Gesetz verfolgte Anliegen, in Deutschland die Zahl der Organspenden wirksam zu erhöhen.
 
Wir glauben, dass das heute beschlossene Gesetz geeignet ist, die erfreulich große Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung praktikabel und nachhaltig in eine individuelle Bereitschaft zur Organspende zu überführen. Das Gesetz gewährt weiterhin eine möglichst große Entscheidungsfreiheit bei der Organspende und trifft dennoch Maßnahmen, die dazu führen, dass die Menschen sich verstärkt mit der Frage der Organspende befassen.
 
Zudem hält das Gesetz praktische Regelungen bereit, wie z. B. die Einführung eines Organspenderegisters, die die Abläufe und Strukturen bei der Organspende weiter verbessern werden. Die Verabschiedung dieses Gesetzes setzt ein wichtiges Zeichen für den Erhalt und Schutz grundlegender (medizin)ethischer und grundrechtlicher Prinzipien, auf denen das Wertefundament unserer Gesellschaft fußt. Wir begrüßen die Entscheidung des Deutschen Bundestages deshalb sehr.“
 

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