Volle Fußballstadien, ausverkaufte Konzerte, Gedränge bei Festveranstaltungen: Während im gesellschaftlichen Leben wieder so etwas wie Normalität ohne Maske eingekehrt ist, herrscht in den Pflegeheimen und Sozialstationen immer noch der Ausnahmezustand. Nach über zweieinhalb Jahren Pandemie sind Personal und Träger am Ende ihrer Kapazitäten und Reserven angekommen. Sie können die pandemiebedingten zusätzlichen Aufgaben und den hohen Personalausfall nicht mehr kompensieren. Deshalb müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen mit dem neuen Infektionsschutzgesetz (IFSG), das am kommenden Montag (29. August) in einer ersten Anhörung im Bundestag diskutiert wird, dringend verbessert werden. Darauf weisen die stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen der Caritas Baden-Württemberg mit Nachdruck hin.
Mitarbeit in Pflege sowie Betreuung und Verwaltung muss erhalten bleiben
Während im öffentlichen Raum die Masken gefallen sind und Testungen zurückgehen, glaubt man die vulnerablen Gruppen schützen zu können, indem die Schutzmaßnahmen auf die Einrichtungen begrenzt werden. Doch steigende Inzidenzen in der Region führen unweigerlich zu steigenden Inzidenzen unter den Pflegekräften, denn diese leben, ebenso wie die von ihnen betreuten Menschen, nicht unter einer schützenden Käseglocke. Nach Ansicht der Pflegeheime und Sozialstationen muss deshalb die Maxime sein, „dass wir vulnerable Personengruppen nur schützen können, wenn die gesamte Gesellschaft sich wieder zumindest mit einfachen Basismaßnahmen wie vor allem dem Maskentragen in Innenräumen schützt“, erklären die Diözesane Arbeitsgemeinschaft Altenhilfe, Hospizarbeit und Pflege im Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg und das Netzwerk Alter und Pflege in der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Ziel der Neuausrichtung des Infektionsschutzgesetzes müsse sein, die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeitenden in Pflege sowie Betreuung und Verwaltung zu erhalten.
Weitere Vorgaben müssen entlasten, nicht belasten
Die Pflegeeinrichtungen fordern unter anderem, dass in der derzeitigen Situation die einrichtungsbezogene Impfpflicht entfallen muss und das Pflegepersonal bei den prioritären Impfangeboten mit dem neuen Impfstoff ab Oktober berücksichtigt wird. Auch sollten Mitarbeitende, die nach einer Corona-Erkrankung genesen sind und sich nicht ein drittes Mal impfen lassen möchten, weiterarbeiten dürfen. Zudem sollten Besucherinnen und Besucher dazu verpflichtet werden, bereits getestet in die Pflegeheime zu kommen, um das Personal von dieser zusätzlichen Aufgabe zu entlasten.
Es müsse bei der Beratung des Infektionsschutzgesetzes darum gehen, das Augenmerk auf die Pflegekräfte zu richten, „die gleichsam in zwei Welten unterwegs sind“, so das Netzwerk und die Diözesan-Arbeitsgemeinschaft. „Wir brauchen jetzt Entlastung in den administrativen Anforderungen, um unserem Versorgungsauftrag mit der gebotenen Qualität weiterhin nachkommen zu können“, betonen die katholischen Pflegeeinrichtungen im Land. Es dürfe keine weiteren Vorgaben geben, die zu zusätzlichen Belastungen für Pflegende oder Einrichtungen führen. Ansonsten stehe ein Zusammenbruch des Systems kurz bevor.