„Sexueller Missbrauch wird verfolgt“

Diözese wehrt sich gegen den Vorwurf mangelnder Kooperation mit der Staatsanwaltschaft

Die Diözese Rottenburg-Stuttgart wehrt sich gegen den im Zusammenhang mit einer Strafanzeige von fünf Jura-Professoren gegen Unbekannt erhobenen Vorwurf mangelnder Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft beim Thema sexueller Missbrauch. Die Kommission sexueller Missbrauch (KsM) der Diözese habe, so Bischof Dr. Gebhard Fürst,  in den vergangenen Jahren  wegen des Verdachts auf Sexualdelikte gegen Geistliche und andere Mitarbeiter der Diözese zwei Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft erstattet. In einem Fall sei ein Beschuldigter ins Ausland geflüchtet und habe sich so der Strafverfolgung entzogen, in einem anderen sei das Ermittlungsverfahren eingestellt worden. In sieben weiteren Fällen sei die Staatsanwaltschaft von sich aus tätig geworden – alle endeten mit Strafbefehlen. „Auch hier“, so der Bischof, „haben wir eng mit der Staatsanwaltschaft kooperiert. Sexueller Missbrauch wird bei uns verfolgt und nicht vertuscht!“  Mit dem Stuttgarter Oberstaatsanwalt Daniel Noa sitzt seit vielen Jahren ein absoluter Experte mit in der Kommission. Eine ganze Reihe von Opfern, so Bischof Fürst,  habe allerdings in den Gesprächen mit Mitgliedern der KsM von sich aus darum gebeten, nicht die Staatsanwaltschaft einzuschalten, meist aus Angst vor einer Retraumatisierung. 
Wie berichtet, hat sich die KsM seit ihrer Gründung im Jahr 2002 mit insgesamt 146 Vorwürfen Betroffener beschäftigt. 90 davon richteten sich gegen Kleriker, 56 gegen Ordensleute und Laien. Von den in der Diözese inkardinierten 72 Klerikern (70 Priester, zwei Diakone) sind 45 bereits verstorben. In elf Fällen wurde das Ergebnis der kircheninternen Untersuchung der Kongregation für die Glaubenslehre in Rom gemeldet. In der Folge wurden zwei Priester aus dem Klerikerstand entlassen beziehungsweise von der Diözese aus dem Gemeindedienst entfernt. Bei den anderen neun Fällen wurden Verweise ausgesprochen, die zum Teil deutliche Gehaltseinbußen für eine Dauer von bis zu fünf Jahren mit sich brachten.

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