Staatsanwaltschaft stellt Missbrauchs-Ermittlungen ein

Behörde bescheinigt Diözese „vollumfängliche Kooperationsbereitschaft“

Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat ihre Ermittlungsverfahren gegen 22 Geistliche der katholischen Kirche im Bereich der Diözese Rottenburg-Stuttgart eingestellt. Dies teilte die Behörde am heutigen Dienstag mit. 
Im Zusammenhang mit der MHG-Studie war im Oktober 2018 bundesweit bei Staatsanwaltschaften Strafanzeige gegen Unbekannt seitens sechs Strafrechtsprofessoren in Verbindung mit dem Institut für Weltanschauungsrecht wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs und des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in der Zeit zwischen 1946 bis 2014 erstattet worden. Zugleich gab es gegenüber den Diözesen den Vorwurf mangelnder Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften. Die Tübinger Strafverfolgungsbehörde bescheinigt der Diözese Rottenburg-Stuttgart nun jedoch eine „vollumfängliche Kooperationsbereitschaft“. Alle relevanten Akten seien umgehend übergeben worden. Ab  2014 seien keine neuen strafrechtlich relevanten Taten mehr im Bereich der Diözese bekannt geworden. 
Zudem teilt die Staatsanwaltschaft mit, dass der überwiegende Teil der 22 Fälle zum Zeitpunkt der Aktenübergabe bereits Gegenstand der Aufarbeitung durch die bei der Diözese angesiedelten „Kommission sexueller Missbrauch“ (KsM) gewesen sei. Die 2002 eingerichtete KsM hatte schon vor Oktober 2018 zwei Strafanzeigen erstattet. Seit ihrer Gründung half die KsM Betroffenen regelmäßig auch dann, wenn infolge von Verjährungsfristen keine strafrechtliche Verfolgung mehr möglich war. Zudem wurden in diesen Fällen immer auch interne Maßnahmen gegen die Täter ergriffen. Im Fall der 22 Geistlichen gab es laut Staatsanwaltschaft kein strafrechtlich relevantes Verhalten oder die Fälle waren verjährt. Keinem Fall habe der Vorwurf eines „schweren sexuellen Missbrauchs“ zugrunde gelegen.

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