Gemeinsame Gottesdienste sind in der Diözese Rottenburg-Stuttgart ab 9. Mai wieder möglich. Die Kirchengemeinden und Seelsorgeeinheiten können entscheiden, welche und wie viele Gottesdienste gefeiert werden. Denn sie müssen wegen Corona einige Vorkehrungen treffen, um die Gesundheit der Kirchgänger zu schützen. Daher starten nicht alle Gemeinden gleich am Wochenende mit ihrem Gottesdienstangebot.
So findet zum Beispiel im Heilbronner Deutschordensmünster der erste öffentliche Gottesdienst nach der coronabedingten Pause erst mit einer Werktagsmesse am 18. Mai statt. Auf dieses Datum haben sich die drei Pfarrer der im Stadtkreis Heilbronn liegenden Kirchengemeinden, Roland Rossnagel, Markus Pfeiffer und Siegbert Pappe, verständigt.
„Wir haben uns eine ganze Weile mit dem Thema auseinandergesetzt“, sagt Rossnagel, Pfarrer im Deutschordensmünster und zugleich Dekan des Dekanats Heilbronn-Neckarsulm. Die drei wollten für sich nichts überstürzen, wie Rossnagel erklärt. Er verweist auf die Vorbereitungen, die mit der Wiederaufnahme des Gottesdienstangebots verbunden sind. Als Ersatz für den öffentlichen Gottesdienst gibt es am Sonntag erst einmal weiterhin eine Übertragung aus dem Deutschordensmünster auf dem Regionalsender LTV.
Absprachen brauchen Zeit
Rossnagel geht es aber auch um einen anderen Aspekt: Er will die Gottesdienstbesucher zunächst über das Kirchenblatt auf die neuen Rahmenbedingungen ausreichend vorbereiten. So gilt insbesondere ein Sicherheitsabstand von mindestens zwei Metern. Das schränkt die Zahl der Sitzplätze in den Kirchen ein, weshalb für den Besuch von Gottesdiensten Anmeldungen erforderlich sind.
„Wir brauchen einfach Zeit, bis wir alles mit den Leuten besprochen haben“, sagt Pfarrer und Dekan Ulrich Skobowsky (Dekanat Mergentheim). Gerade in Seelsorgeeinheiten auf dem Land, die aus mehreren Gemeinden bestehen, sei das aufwendig. Daher wird es in seinen beiden Seelsorgeeinheiten L.A.M.M. Bad Mergentheim und Igersheim am Wochenende noch keine Gottesdienste geben. Skobowsky hat die zweite Maihälfte als Startzeitraum im Blick.
„Aus den Gemeinden selbst kommen die Rückmeldungen: Wir sind noch nicht so weit“, berichtet er. Bevor es losgehen kann, müssten erst die organisatorischen und kommunikativen Voraussetzungen geschaffen werden: Die Anmeldemöglichkeiten müssen zum Beispiel geregelt werden und den Gemeindemitgliedern mitgeteilt werden. Die Kirchengemeinden müssen für die Gottesdienste außerdem mindestens zwei Personen finden, die als Ordner den Einlass und die Einhaltung der Sicherheitsregeln kontrollieren. In kleineren Gemeinden sei das schwierig, da die Personaldecke dünn sei, sagt Skobowsky.
Sammeln von Erfahrungen
In der Seelsorgeeinheit Öhringen-Neuenstein (Dekanat Hohenlohe) hat das Krisenteam sich dafür ausgesprochen, mit dem Start der Gottesdienste zu warten. Das Krisenteam wurde mit Beginn der Corona-Ausnahmesituation dort eigens gebildet, um die Auswirkungen auf die seelsorgerische Arbeit zu beraten.
Wie in Öhringen-Neuenstein damit umgegangen wird, dass jetzt wieder Gottesdienste möglich sind, wollte beziehungsweise will Pfarrer Klaus Kempter zudem erst einmal mit den Kirchengemeinderatsmitgliedern besprechen. Dadurch hoffe er auch auf Akzeptanz für die Regelungen, wie er erklärt. Für St. Joseph Öhringen steht so schon einmal fest, dass öffentliche Gottesdienste ab 15. Mai wieder gefeiert werden.
Andere Gemeinden, in denen das Gottesdienstangebot später einsetzt, wollen mehr Zeit gewinnen, um die Abläufe unter den Schutzvorgaben intern auszuprobieren und einzustudieren. Einige starten auch lieber stufenweise, also erst mit Werktagsgottesdiensten. Oder sie wollen die ersten Erfahrungen aus anderen Gemeinden abwarten. „Wir können uns bei den anderen anschauen, wie sich die Regelungen auf den Gottesdienst auswirken“, sagt Rossnagel.