Bischof Dr. Gebhard Fürst bedauert die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, die geschäftsmäßige Sterbehilfe unter bestimmten Umständen zu erlauben. Als Vorsitzender der Unterkommission Bioethik der Deutschen Bischofskonferenz hatte sich Fürst im Vorfeld dafür ausgesprochen, den Paragrafen 217 im Strafgesetzbuch, der seit Dezember 2015 geschäftsmäßige Sterbehilfe verbietet, zu belassen. Die Karlsruher Richter erklärten ihn aber heute Morgen für nichtig, weil er „die Möglichkeiten einer assistierten Selbsttötung faktisch weitgehend“ entleere“.
„Urteil erhöht Druck auf Schwerkranke“
Für den Bischof von Rottenburg-Stuttgart erhöht das jetzige Urteil hingegen „den inneren und äußeren Druck auf Alte, Schwerkranke und Pflegebedürftige, von der Option der geschäftsmäßigen Sterbehilfe Gebrauch zu machen, um keine Last für die Angehörigen zu sein“. Einen Abschied in Würde zu ermöglichen, bedeute aus christlicher Sicht, dass der Sterbende an der Hand eines Menschen sterbe – und nicht durch sie. Gerade in seinem letzten Lebensabschnitt brauche der Mensch vor allem Zuwendung, Schutz und Trost.
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