Finanzen

Verantwortungsvoller Umgang

Bild: Diözese Rottenburg-Stuttgart / Christine Mebes

Nulltoleranz-Politik bei Zweckentfremdung: Bischof Dr. Gebhard Fürst ist zufrieden mit der Rechnungsprüfung bei den Kirchengemeinden.

Die ganz große Mehrheit der 1.020 Kirchengemeinden in der Diözese Rottenburg-Stuttgart geht sorgsam, verantwortungsbewusst und in jeder Hinsicht korrekt mit ihren Geldmitteln um. Dies ist das Ergebnis der Arbeit der Abteilung Kirchengemeinden / Rechnungsprüfungsamt im Bischöflichen Ordinariat und deren turnusmäßigen Prüfungen. Laut Bischof Dr. Gebhard Fürst sind die Unabhängigkeit der Prüfung und das mit großer Ernsthaftigkeit betriebene Umsetzen und Einhalten der Rechtsvorschriften von zentraler Bedeutung für die Diözese Rottenburg-Stuttgart. "Bei Zweckentfremdung und Missbrauch gilt eine Nulltoleranz-Politik", sagt der Bischof.
 
Und der Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart stellt weiter klar: "Wir bestehen auf einer verantwortungsbewussten Verwendung aller Gelder, inklusive der Kirchensteuermittel. Die sachgerechte und keinesfalls missbräuchliche Verwendung der uns anvertrauten öffentlichen Gelder muss unter allen Umständen gewahrt sein."

Prüfung alle zwei Jahre und stichprobenartig

Laut Antonius Bero, Leiter der Abteilung Kirchengemeinden / Rechnungsprüfungsamt, sowie Kai Weber, Leiter des Prüfungswesens, beinhaltet die aktuelle Prüfordnung Regel-, Schwerpunkt- und Sonderprüfungen. Ziel sei es, alle 25 Verwaltungszentren der Diözese, in die der Großteil der relevanten Prozesse aus den Kirchengemeinden ausgelagert wurde, in einem Turnus von mindestens zwei Jahren zu prüfen. Außerdem werde stichprobenartig auch in den Kirchengemeinden geprüft. Laut Antonius Bero erfolgt diese Arbeit mit einer Software aus dem Banken- und Industriebereich. "Hier fällt nichts unter den Tisch", betont der Abteilungsleiter.

Dass die Kirchengemeinden der Diözese Rottenburg-Stuttgart den Vorgaben in so gut wie allen Fällen mit Gewissenhaftigkeit nachkommen, zeigt sich in nun vorgelegten Resultaten des Rechnungsprüfungsamts: Bei zuletzt rund 30 Prüfungen mit insgesamt 14.700 Prüfvorgängen in Verwaltungszentren und Kirchengemeinden waren die Prüfer in nur 24 Fällen und somit bei 0,16 Prozent der unter die Lupe genommenen Handlungen auf Vorkommnisse gestoßen, die einen finanziellen Schaden verursacht hatten oder bei denen eine strafrechtliche Relevanz vorhanden war. In den allermeisten der 1105 Fällen mit Beanstandung (97,7 Prozent) hatte es sich dagegen um so genannte "unwesentliche" oder "noch unwesentliche Mängel" in der Buchführung gehandelt, wie beispielsweise die verspätete Erstellung der Jahresrechnung.

Unterstützung durch Weiterbildung

Kai Weber beschreibt die Herangehensweise der Rechnungsprüfung dabei so: "Wir bewegen uns in einer Arbeitskultur, in der wir Fehler als menschlich ansehen und in der wir alle interessiert sind, uns ständig zu verbessern und Versäumnisse zu revidieren. Dabei unterstützen wir die Mitarbeitenden, indem wir beispielsweise Schulungsbedarf erkennen und entsprechende Weiterbildungen anbieten. Sobald aber grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz ins Spiel kommt, hört für uns der Spaß auf."

Zu den Verfehlungen, die sein Team in der höchsten Kategorie "schwerwiegende Mängel" aufgedeckt hat, gehöre so beispielsweise ein Kirchenpfleger, der Gelder im sechsstelligen Bereich in die eigene Tasche gesteckt hatte. In solchen Fällen seien Strafanzeigen und fristlose Kündigungen die Konsequenz, sagt Weber.

In der folgenden Kategorie "wesentliche Mängel" sei etwa ein Fall entdeckt worden, bei dem es über Jahre versäumt wurde, Zuschüsse für eine Kita in kirchlicher Trägerschaft bei der bürgerlichen Gemeinde zu beantragen, wodurch ein hoher Verlust entstanden war. In einem anderen Ort sei eine durch das Ordinariat nicht genehmigte Stelle besetzt worden. Hier erfolgten umgehend Sanktionen wie das Einfrieren aller Zuschüsse – solange, bis die Mängel behoben wurden.

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