Kirche der Zukunft

Wegweisende Entscheidungen

Die Räte halten gelbe Abstimmungskarten nach oben.

Die Entscheidungen im Diözesanrat für das Projekt "Seelsorge in neuen Strukturen" fielen nahezu einstimmig - Foto: DRS/Waggershauser

Bischof und Diözesanrat legen mit überwältigender Mehrheit den Rahmen für die kommende Entwicklung einer "Kirche der Zukunft" fest.

Die Traditionen und das vielfältige Leben in den Kirchengemeinden zwischen Hohenlohe und Bodensee, Schwarzwald und Ostalb zu erhalten, in der Seelsorge vor Ort ansprechbar zu bleiben und auch neue Menschen zu erreichen, die nach einem spirituellen Mehr im Leben suchen, dafür hat die Diözese Rottenburg-Stuttgart im Frühjahr den Prozess "Kirche der Zukunft" gestartet. Ein Auslöser war der Rückgang der Mitgliederzahlen in der katholischen Kirche durch Austritt, demografische Entwicklung und weniger Taufen. Das und die wirtschaftliche Gesamtsituation sorgen für dauerhaft sinkende Kirchensteuereinnahmen. Zudem nimmt die Zahl derer ab, die einen Seelsorgeberuf ergreifen.

Der Diözesanrat steckte nun zusammen mit Bischof Dr. Klaus Krämer den Rahmen für das Projekt "Seelsorge in neuen Strukturen" ab. Der Sitzung am Samstag in Untermarchtal vorausgegangen waren in diesem zentralen Teilprojekt des Zukunftsprozesses umfängliche Beratungsrunden und das Stimmungsbild einer breit angelegten Beteiligungsphase. Der Diözesanrat empfahl dem Bischof nach intensiver Beratung und Diskussion, aus aktuell 1020 rechtlich selbstständigen Kirchengemeinden 50 bis 80 Raumschaften zu bilden. Dies soll Verwaltungsaufgaben reduzieren sowie dem kirchlichen Leben vor Ort finanziell und personell mehr Freiräume ermöglichen und es langfristig sichern. Der Bischof nahm das bis auf eine Gegenstimme einstimmige Votum des Diözesanrats an.

Entscheidungen des Diözesanrats im Überblick

Anzahl der neuen Raumschaften

  • Die Diözese wird künftig aus 50-80 Raumschaften (Verwaltungseinheiten) bestehen
  • Die aktuellen Kirchengemeinden bleiben als Kirchorte weiterhin wichtige Orte des kirchlichen Lebens
  • Gläubige können im Kirchort weiterhin Verantwortung übernehmen 

Verwaltungsbeauftragte:r

  • Die Diözese etabliert die Funktion eines/einer Verwaltungsbeauftragten zur Unterstützung der Leitung der Raumschaft

Mögliche Leitungsmodelle

  • mit einem Pfarrer 
  • mit einem Pfarrerteam. Einer der beiden Pfarrer wird zum Moderator ernannt und trägt die Letztverantwortung.
  • mit einem/einer Pfarrbeauftragten. Ein moderierender Priester trägt die Letztverantwortung. 
  • mit einem Pfarrbeauftragten-Team. Ein moderierender Priester trägt die Letztverantwortung. 

Vereinigung durch Union

  • Eine Kirchengemeinde nimmt die anderen Gemeinden auf
  • Die aufnehmende Gemeinde ist neuer Pfarrsitz und stellt die Pfarrkirche
  • Dabei kann die neue Raumschaft den Namen der aufnehmenden Kirchengemeinde übernehmen oder einen neuen, gemeinsam Namen zu wählen

Nächster Projektschritt 2026

  • Umschreibung der Raumschaften durch Voten der Kirchengemeinden und muttersprachlichen Gemeinden

Jetzt stehen die Entscheidungen vor Ort an

Diese Entscheidung ist erst der Beginn und der Anstoß für die Überlegungen vor Ort, welche aktuellen Kirchengemeinden zusammenpassen und wie die neuen Raumschaften auch der ländlichen oder städtischen Struktur gerecht werden. Hierbei ist die Beteiligung aller Kirchengemeinden - auch der muttersprachlichen - vorgesehen. Mit einer Enthaltung sprach sich der Diözesanrat dafür aus, bei der Leitung der neuen Raumschaft neben Pfarrern auch geeignete sogenannte Laien zu beteiligen. Wie dies rechtssicher möglich ist, soll in der Weiterentwicklung ausgearbeitet werden. Ebenso ist auch bei der Grundsatzentscheidung für die Entlastung der Gemeindeleitung durch Verwaltungsbeauftragte noch die konkrete Umsetzung zu erarbeiten.

Wenn Ende 2026 klar ist, welche bisherigen Kirchengemeinden sich in den neuen Raumschaften zusammenschließen, bilden sich diese nach dem Modell der Union, in dem eine Gemeinde die anderen aufnimmt. Nachdem sich herausstellte, dass nicht nur beim Fusionsmodell der Name der Kirchengemeinde geändert werden kann, sondern auch bei einer Union, sprach sich der Diözesanrat mit großer Mehrheit dafür aus. Das beschleunigt das Verfahren wesentlich. Den Zusammenschluss und die Zusammenarbeit legen die bisherigen Kirchengemeinden gleichberechtigt in einer Gründungsvereinbarung je nach den örtlichen Gegebenheiten fest.

Ausführliche Informationen folgen.

Liebe Leser:innen,

alle Informationen zum Prozess „Kirche der Zukunft“ finden Sie auf der Website https://kirche-der-zukunft.drs.de/.

In unserer FAQ versuchen wir, alle Ihre Fragen zu beantworten. Die Liste wird ständig aktualisiert: https://kirche-der-zukunft.drs.de/faq-haeufige-fragen.html

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