Am 22. März haben Jugendliche ab 16 Jahren dazu Gelegenheit, indem sie zur Kirchengemeinderatswahl gehen und den Kandidat/inn/en ihre Stimme geben, die sich für ihre Belange einsetzen. Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) Rottenburg-Stuttgart fordert daher insbesondere die Erstwähler/innen auf, von diesem Recht der Mitbestimmung Gebrauch zu machen. Dazu hat er die Informationspostkarte „WhyKGR?“ erstellt, die gleichzeitig zum Wahlgang motivieren soll.
Der Kirchengemeinderat ist die demokratische Vertretung aller Katholikinnen und Katholiken auf dem Gebiet der Kirchengemeinde. Er berät und entscheidet über Gestaltung und Zukunft der Kirche vor Ort.
Die neue Kirchengemeindeordnung sieht vor, dass es mindestens zwei gewählte oder berufene Vertreter/innen im Kirchengemeinderat unter 27 Jahren geben muss. Mit dem Wahrnehmen ihres Stimmrechts haben junge Menschen zusätzlich die Chance, weitere Vertreter/innen in das Gremium zu wählen, die ihre Interessen und Anliegen vertreten.
Die Kirchengemeinderatswahlen werden dezentral in jeder Kirchengemeinde organisiert. Über Art, Ort und Zeit der Stimmabgabe kann jede Kirchengemeinde selbst entscheiden.