Landvolk

„Wir müssen Stopp sagen!“

Johannes Sauter, Vorsitzender des Landvolks, spricht sich gegen Patente auf Pflanzen und Tiere aus. Bild: privat

Der Verband Katholisches Landvolk (VKL) setzt sich dafür ein, Fehlentwicklungen bei der Zulassung von Patenten auf Pflanzen und Tiere zu beenden.

Er schließt sich damit einer Forderung an, die 40 Organisationen vor kurzem in einem gemeinsamen Brief an Bundesjustizministerin Christine Lambrecht gerichtet haben. Anlass war, dass der Präsident des Europäischen Patentamts (EPA) Antonio Campinos ein Moratorium zur Prüfung von Patenten auf Pflanzen und Tiere beendet hat. Nach Angaben der Organisationen geschah dies unbemerkt von der Öffentlichkeit. Die Prüfung entsprechender Patentanträge wurde Anfang 2019 ausgesetzt, weil das EPA widersprüchliche Entscheidungen zu Patenten auf Saatgut aus konventioneller Züchtung gefällt hatte. Die Entscheidung hat der Präsident nun vor der Klärung der entscheidenden Fragen getroffen. VKL-Vorsitzender Johannes Sauter spricht im Interview darüber, was er an dieser Entscheidung kritisiert und welche Konsequenzen dies für Landwirte und Verbraucher hat.

Herr Sauter, können Sie uns zunächst erläutern, warum Patente auf Pflanzen und Tiere ausgestellt werden, wann das für Sie in Ordnung ist und wo das Patentverfahren an dieser Stelle an seine Grenzen gerät bzw. diese überschreitet?

JOHANNES SAUTER: Patente sollen dem Schutz von Erfindungen dienen. Patente auf Pflanzen und Tiere lehnen wir entschieden ab. Pflanzen und Tiere als Teil der Schöpfung dürfen nie zum Eigentum einzelner werden. Bei gentechnisch veränderten Pflanzen und Tieren ist eine Patentierung in der Regel rechtlich erlaubt. Patente auf Pflanzen sind deswegen für Konzerne so interessant, weil sie andere Firmen die Weiterzüchtung mit patentierten Sorten verbieten. Bei dem klassischen Sortenschutzgesetz, mit dem neue Pflanzensorten geschützt werden, ist eine Weiterzüchtung dagegen möglich. Außerdem werden bei Patenten häufig auch die daraus gewonnenen Produkte patentiert. Bei einem Braugerstenpatent einer Biergruppe ist beispielsweise auch das aus der Braugerste gebraute Bier patentiert. Da können Patentgebühren für die Bauern fällig werden, die die Braugerste anbauen, aber auch für die Bierbrauer und letztlich die Konsumenten, die das daraus gebraute Bier trinken.

Oft sind bestimmte Eigenschaften, auf die sich das Patent bezieht, keine Erfindungen, sondern einfach Entdeckungen in Pflanzen, die in der Natur vorkommen. Allein schon deswegen dürften solche Pflanzen nach dem europäischen Patentrecht gar nicht patentiert werden.

Der VKL und viele weitere Organisationen fordern nun, Fehlentwicklungen auf europäischer Ebene entgegenzutreten. Um was für Fehlentwicklungen handelt es sich?

Die Große Beschwerdekammer des EPAs hat bereits bestätigt, dass es keine Patente auf Pflanzen und Tiere aus herkömmlichen Züchtungsverfahren geben darf. Trotzdem hat das EPA in den vergangenen drei Jahren immer wieder solche Patente erteilt. Im Sinne des Patentrechts handelt es sich aber bei Pflanzen, die nicht aus gentechnischen Verfahren gezüchtet werden, um keine technischen Erfindungen im Sinne des Patentrechts. So hat beispielsweise ein großer Brauereikonzern Patente auf Gerste und Bier erworben, die auf zufälligen Mutationen der Braugerste beruhen. Solche Beispiele gibt es auch für Salate, Melonen, Zwiebeln und Tomaten.

Im vergangenen Jahr wurde nun ein Stopp bei derlei Patentverfahren eingelegt. Diesen hat der EPA-Präsident Campinos nun aufgehoben. Nun können Fakten geschaffen werden, ohne dass im Vorfeld wichtige Rechtsfragen geklärt wurden.

Um was für Rechtsfragen handelt es sich dabei?

Zunächst einmal muss definiert werden, was im Wesentlichen biologische Verfahren sind. Und als weitere wichtige Frage gilt es zu klären, wie der Patentschutz für gentechnische Verfahren so begrenzt werden kann, dass er sich nicht auch auf alle anderen Pflanzen und Tiere mit entsprechenden züchterischen Merkmalen erstreckt.

Was fordern Sie nun von der Bundesregierung – konkret von Justizministerin Lambrecht?

Es ist wichtig, dass Deutschland hier einschreitet. Die Bundesregierung muss ihren Platz im Verwaltungsrat des EPA nutzen. Der Verwaltungsrat kontrolliert schließlich die korrekte Auslegung des Patentgesetzes. Zudem muss der Patentschutz für gentechnische Verfahren so begrenzt werden, dass er sich – wie eben schon erläutert – nicht auch auf alle anderen Pflanzen und Tiere mit entsprechenden züchterischen Merkmalen erstreckt.

Wir fordern, jegliches Zuchtmaterial und jegliche herkömmliche Zuchtmethode von der Patentierung auszunehmen. Denn wenn dies nicht geschieht, müssen auch Gärtner, Landwirte und Züchter, die keine Gentechnik anwenden, damit rechnen, dass ihr Saatgut oder ihre Ernte durch Patentmonopole erfasst werden.

Warum unterstützt das Landvolk diese Forderung?

Hier geht es um grundlegende Fragen von Gerechtigkeit und Ethik. Große Konzerne dürfen das Patentrecht nicht missbrauchen, um sich Kontrolle über die Landwirtschaft und unsere Ernährung zu verschaffen. Da müssen wir auch als Katholikinnen und Katholiken unsere Hände heben und Stopp sagen.

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