Darunter finden sich 22 Frauen. Im November vergangenen Jahres hatte Bischof Dr. Gebhard Fürst per Dekret die Taufe durch Laien ermöglicht. Nun startet die Anmeldung für den Kurs, den die Pastoral- und Gemeindereferent:innen vorab absolvieren müssen. Dieser beginnt im Mai. Im November beauftragt der Bischof die Absolventen, die dann als Laien das Sakrament der Taufe spenden dürfen.
„Wir waren erfreut über die große Resonanz, auf die das Dekret zur außerordentlichen Taufspendung durch Laien gestoßen ist“, berichtet Regina Seneca, die Leiterin der Hauptabteilung Pastorales Personal. Rund 90 Bewerbungen seien eingegangen – viel mehr, als Plätze für den ersten Kurs zur Verfügung stehen. „Deshalb haben wir zusammen mit Bischof Fürst Kriterien festgelegt, auf deren Grundlage wir die Auswahl für die Teilnehmer:innen des ersten Kurses getroffen haben. Natürlich waren auch die Mitarbeitervertretungen der pastoralen Mitarbeitenden in Kirchengemeinden und Dekanaten ordnungsgemäß in das Verfahren einbezogen“, so Seneca weiter.
Kriterien entscheiden über Auswahl der Kursteilnehmer:innen
Das grundlegende Kriterium betreffe die personelle Besetzung einer Seelsorgeeinheit, von denen diejenigen berücksichtigt wurden, die unterbesetzt oder mit maximal 0,15 Stellenanteil über dem Soll liegen. „Zudem geht es uns um die Berufserfahrung. Heißt konkret: Wir haben Pastoral- und Gemeindereferent:innen ausgesucht, die mehr als sieben Jahre seit ihrer Beauftragung im aktiven Dienst und mit mehr als 50 Prozent angestellt sind. Damit stellen wir sicher, dass gerade die ersten, die nun den Kurs zur Taufspendung durchlaufen, dieses Sakrament auch häufig spenden können.“ Ebenfalls relevant war, dass die Bewerber:innen in einer Seelsorgeeinheit selbst oder in einem besonderen Seelsorgebereich arbeiten, wie beispielsweise in der Seelsorge für Menschen mit Behinderungen.
Kurs wird evaluiert
Seneca bedauert, dass nicht alle Bewerbungen für den ersten Qualifizierungskurs zur außerordentlichen Taufspendung berücksichtigt werden konnten: „Wir können nachvollziehen, dass manche enttäuscht sind. Gleichwohl bitten wir um ihr Verständnis. Wir möchten die erste Qualifizierungsmaßnahme zur außerordentlichen Taufspende gut abschließen, evaluieren und erste Erfahrungen sammeln – als Grundlage für nächste Kurse. Wer also nicht gleich einen Platz erhalten hat, den bitten wir um Geduld.“ Das sorgfältige Vorgehen wurde auch ausgewählt, da nicht alle Katholik:innen vorbehaltlos der Taufe durch Laien gegenüber stünden. Von daher gelte es, bei aller Enttäuschung zu sehen und anzuerkennen, welch großen Schritt die Grundsatzentscheidung zur außerordentlichen Taufspendung nicht nur für die Diözese Rottenburg-Stuttgart, sondern innerhalb der Deutschen Bischofskonferenz darstelle.
In den Richtlinien des Dekrets zur außerordentlichen Taufspendung ist dies festgelegt: Ordentlicher Spender der Taufe ist der Bischof, der Priester und der Diakon (can. 861 § 1 CIC). Nach Canon 861 § 2 CIC und der Instruktion der Kongregation für den Klerus „Die pastorale Umkehr der Pfarrgemeinde im Dienst an der missionarischen Sendung der Kirche“ von 2020 kann der Ortsordinarius nach klugem Ermessen weitere Personen mit der Taufspendung beauftragen, wenn keine ausreichende Zahl von ordentlichen Taufspendern zur Verfügung steht (vgl. auch can. 230 § 3 CIC).
Dr. Johannes Warmbrunn, der Sprecher des Diözesanrats, zeigte sich erfreut, dass die Spendung der Taufe durch Laien nun konkrete Formen annimmt. „Das ist ein wichtiges Zeichen für den hohen Stellenwert der langjährig erfolgreich gepflegten Kultur der Synodalität in unserer Diözese. Ich bin zuversichtlich, dass diesem Schritt bald weitere folgen werden“, so Warmbrunn.