Anlässlich des Todes von Papst Franziskus finden in der Diözese Rottenburg-Stuttgart zwei Pontifikalrequien mit Bischof Dr. Klaus Krämer statt:
Am Donnerstag, 24. April, ab 19 Uhr im Dom St. Martin in Rottenburg sowie am Freitag, 25. April, ab 18 Uhr in der Konkathedrale St. Eberhard in Stuttgart. Das Requiem aus dem Rottenburger Dom wird am Donnerstag ab 19 Uhr live auf der diözesanen Homepage www.drs.de im Internet übertragen.
Nach dem Tod von Papst Franziskus wendet sich Bischof Dr. Klaus Krämer mit einem Brief an die Kirchengemeinden in der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Das Gedenken an den Tod eines Papstes werde in der Tradition der katholischen Kirche in bestimmter Weise begangen, heißt es in dem Schreiben. Und dazu gehörten konkret die folgenden Punkte:
In allen Pfarr- und Klosterkirchen erklingt am Dienstag, dem 22. April, um 12 Uhr für zehn Minuten das Totengeläut.
Wo es möglich ist, kann in allen Pfarr- und Klosterkirchen bis zum Tag des Begräbnisses täglich nach dem mittäglichen Angelusgebet um 12 Uhr die tiefste beziehungsweise größte Glocke geläutet werden.
Ebenfalls wo möglich, soll an allen kirchlichen Gebäuden bis einschließlich zum Tag des Begräbnisses eine Trauerbeflaggung gehisst werden.
Zeitnah sollen möglichst die Scheidegebete – im Gotteslob die Nummer 608,4 – und der Rosenkranz gebetet werden.
In den Gemeinden, Seelsorgeeinheiten und in den Klosterkirchen soll ein Requiem für Papst Franziskus gefeiert werden oder seiner in einer Eucharistiefeier in besonderer Weise gedacht werden. In der Osteroktav (Woche nach Ostern bis einschließlich Weißer Sonntag) empfehlen sich die Schriftlesungen der Osteroktav und eine der Osterpräfationen. Die liturgische Farbe ist Weiß.
Beim Stundengebet soll an einem Tag zwischen dem Todestag und dem Tag der Beisetzung das Totenoffizium (Gedenken an den Verstorbenen) gebetet werden.