Coronavirus
Gottesdienste: Tragen einer Maske weiterhin empfohlen
77. Mitteilung zur aktuellen Lage: Ergänzende Anordnungen zur Feier der Liturgie (27. April 2022)
"Die Entwicklung der Pandemie in den letzten Wochen macht es möglich, die letzte größere Einschränkung bei der Feier von Gottesdiensten, die Maskenpflicht, auszusetzen. Es besteht ab 1. Mai 2022 die ausdrückliche Empfehlung, nicht aber die Verpflichtung zum Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen", schreibt Bischof Dr. Gebhard Fürst.
Während der Spendung der Kommunion sind Kommunionspender und Kommunionspenderinnen weiterhin verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen. Die bisherigen Regelungen zur Handdesinfektion bestehen weiter, ebenso die Regelungen zur Kelchkommunion und zum Empfang der Mundkommunion.
Für Chöre und Kirchenkonzerte gibt es keine Einschränkungen.
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Krisenstab der Diözese
Die Diözese Rottenburg-Stuttgart hat einen Krisenstab eingerichtet.
- Bischof Dr. Gebhard Fürst
- Generalvikar Dr. Clemens Stroppel
- Weihbischof Matthäus Karrer
- Weihbischof Dr. Gerhard Schneider
- Stv. Mediendirektor Tobias Döpker
- Kerstin Engelhardt, Büroleiterin Generalvikar
- Ulrich Reif, Prozessteam Seelsorgeeinheiten/Dekanate
- Karin Schieszl-Rathgeb, Leiterin des Bischofsbüros
- Wolfgang Zilk, Büro des Generalvikars
Weitergehende Informationen
Für weitergehende Informationen verweisen wir auf die staatlichen Behörden, insbesondere auch auf nachfolgende Internetseiten: