Gottesdienst & Eucharistie
Medizinische Masken sind im Gottesdienst Pflicht
Neben den bisher schon geltenden Maßgaben zur Feier von Präsenzgottesdiensten tritt nun die Pflicht, dass alle Personen im Gottesdienst einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Als „medizinische Maske" gelten sogenannte OP-Masken (Einwegmasken) und Masken der Standards KN95/N95 und FFP2.
Geltende Regelungen für den Lockdown
Konsolidierte Fassung der Bischöflichen Anordnung für die Feier der Eucharistie (Stand: 26.01.2020)
Obergrenze auch in geschlossenen Räumen
Ergänzung zum Pandemieplan: Lockdown-Stufe
Die bei Gottesdiensten im Freien geltende Obergrenze von 200 Personen ist auch bei Gottesdiensten in geschlossenen Kirchenräumen anzuwenden. Dies soll in Kirchenräumen auch dann eingehalten werden, wenn nach den Regeln der geltenden Anordnungen mehr Personen möglich wären.
Der Pandemiestufenplan der Diözese
Aktualisierte Fassung (Stand 26.01.2021)
Keine Präsenzgottesdienste in Hotspot-Regionen
Besondere Regelungen für Gemeinden in Stadt- und Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz ab 300/100.000 Einwohnern
In den Kirchengemeinden der jeweiligen Landkreise/Stadtkreise (Stuttgart, Ulm, Heilbronn), in denen an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine 7-Tages-Inzidenz ab 300 je 100.000 Einwohnern auftritt, ist die Feier von öffentlichen Gottesdiensten mit Ausnahme von Beerdigungen sowie Nottaufen nicht gestattet.
Diese Verordnung bezieht sich auf den Inzidenzwert des jeweiligen Landkreises/Stadtkreises. Ansprechpartner für die Kirchengemeinden des Dekanats ist der Dekan.
Die Feier von Gottesdiensten mit bis zu zehn Mitwirkenden zum Zwecke der digitalen Live-Übertragung oder zum digitalen Abruf bleibt zulässig.
Die Regelung gilt solange, bis der oben genannte Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen durchgängig unterschritten wird.
Fragen zur Umsetzung?
Hauptabteilung VIIIa - Liturgie
Fragen zu: Abstandsregelungen, Ordner, Singen im Gottesdienst, Chorproben, Bläser im Gottesdienst, Hochzeiten, Taufen, Schulgottesdienste, etc.
Ihr Ansprechpartner:
Hauptanteilung VIIIa – Liturgie
ha-viiia(at)bo.drs.de