Coronavirus
47. Mitteilung zur aktuellen Lage
Ergänzende Anordnung zur Feier der Liturgie (Stand: 25. März 2021)
Der Pandemiestufenplan der Diözese
Aktualisierte Fassung (Stand: 26. März 2021)
Keine Präsenzgottesdienste in Hotspot-Regionen
Besondere Regelungen für Gemeinden in Stadt- und Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz ab 200/100.000 Einwohnern
Aufgrund der aktuell steigenden lnzidenz und der notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zur Eindämmung des mutierten und gefährlicher gewordenen Virus wird die Definition der Hotspotregionen angepasst.
Ab dem 29. März 2021 ist in den Kirchengemeinden der jeweiligen Stadt/-Landkreise, in denen an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine 7-Tages-lnzidenz ab 200/100.000 Einwohnern auftritt, die Feier von öffentlichen Gottesdiensten mit Ausnahme von Beerdigungen sowie Nottaufen nicht gestattet.
Die Feier von Gottesdiensten mit bis zu zehn Mitwirkenden zum Zwecke der digitalen Live-Übertragung oder zum digitalen Abruf bleibt zulässig.
Seit dem 22. März 2021 ist zudem in Präsenzgottesdiensten bereits ab dem 6. Lebensjahr ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz verpflichtend zu tragen.
Weitere Informationen dazu finden Sie in der 47. Mitteilung zur aktuellen Lage.
Weitere Informationen finden Sie zudem in der 40. Mitteilung zur aktuellen Lage.
Fragen zur Umsetzung?
Alle Ansprechpartner für Fragen im Kontext der Corona-Pandemie
Krisenstab der Diözese
Die Diözese Rottenburg-Stuttgart hat einen Krisenstab eingerichtet.
- Bischof Dr. Gebhard Fürst
- Generalvikar Dr. Clemens Stroppel
- Weihbischof Matthäus Karrer
- Weihbischof Dr. Gerhard Schneider
- Ltd. Direktor i. K. Hermann Josef Drexl
- Stv. Mediendirektor Tobias Döpker
- Kerstin Engelhardt, Büroleiterin Generalvikar
- Ulrich Reif, Prozessteam Seelsorgeeinheiten/Dekanate
- Karin Schieszl-Rathgeb, Leiterin des Bischofsbüros
- Wolfgang Zilk, Büro des Generalvikars
Weitergehende Informationen
Für weitergehende Informationen verweisen wir auf die staatlichen Behörden, insbesondere auch auf nachfolgende Internetseiten: