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Sie brauchen jetzt Hilfe?

Hier finden Sie schnell die wichtigsten Ansprechstellen für Betroffene, Zeug:innen und Verdachtsfälle.

Unabhängige Ansprechperson für Betroffene

Elke Börnard
E-Mail: elke.boernard@ksm.drs.de
Tel.: 0170 7881935

Kommission sexueller Missbrauch

Theresia Werner
E-Mail: ksm-kontakt@ksm.drs.de
Tel.: 07472 169783

Stabsstelle Prävention, Kinder- und Jugendschutz

Sabine Hesse
E-Mail: praevention@drs.de
Tel.: 07472 1691170

Aufarbeitungskommission / Betroffenenbeirat

Aufarbeitungskommission
E-Mail: kontakt.ak@drs.de
Betroffenenbeirat
E-Mail: betroffenenbeirat-drs@gmx.de

Bei akuter Gefahr: Bitte wenden Sie sich an die Polizei.
Anonyme Hilfe: Hilfetelefon Missbrauch 0800 2255530


Was ist sexueller Missbrauch / sexualisierte Gewalt?

Die Begriffe sexueller Missbrauch beziehungsweise sexualisierte Gewalt bezeichnen willentliche sexuelle Handlungen mit, an oder vor Schutzbefohlenen. Schutzbefohlene können Kinder, Jugendliche oder auch schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene sein. Heute wird häufig der Begriff sexualisierte Gewalt verwendet. Er macht deutlich, dass Menschen nicht „sexuell zu gebrauchen“ sind und dass es sich nicht um eine Form von Sexualität, sondern um Gewalt handelt.

Dabei wird unterschieden zwischen:

  • grenzverletzendem Verhalten
  • übergriffigem Verhalten
  • strafbarem Verhalten

Warnsignale und Risikofaktoren

  • Welche Signale können Betroffene zeigen?

    Plötzliche Wesensveränderungen wie Rückzug, Traurigkeit oder Gereiztheit können Hinweise sein. Auch Schlafstörungen, Veränderungen im Essverhalten oder die Ablehnung von Nähe können Signale sein. Zugleich gilt: Jede betroffene Person reagiert anders. Auffälliges Verhalten ist deshalb nicht automatisch ein Beweis, aber immer ein ernstzunehmendes Zeichen dafür, dass etwas nicht in Ordnung sein könnte.

  • Wo findet sexualisierte Gewalt statt?

    Sexualisierte Gewalt geschieht häufig dort, wo Vertrauen besteht: in Familien, im sozialen Umfeld, in Bildungseinrichtungen, Vereinen, Pflege- und Betreuungseinrichtungen und auch in kirchlichen Kontexten.

  • Welche Umstände erhöhen das Risiko?

    Besonders gefährdet sind Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter Schutzbedürftigkeit, etwa durch Vernachlässigung, Isolation oder körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigungen.


Was tun bei Verdacht?

  • Ruhe bewahren und nicht überstürzt handeln
  • aufmerksam zuhören und Aussagen ernst nehmen
  • klar signalisieren: Du bist nicht schuld. Es ist gut, dass du dich mitteilst.
  • keine Versprechen geben, die nicht eingehalten werden können
  • Hilfe und fachliche Unterstützung holen
  • Beobachtungen und Aussagen kurz, sachlich und mit Datum dokumentieren
  • weitere Schritte mit der betroffenen Person besprechen
  • keine Informationen an beschuldigte Personen weitergeben

Wie geht die Diözese Rottenburg-Stuttgart mit sexualisierter Gewalt um?

Aufklärung und Hilfe

Die Diözese Rottenburg-Stuttgart hat verbindliche Verfahren für den Umgang mit Vorwürfen sexualisierter Gewalt. Die Kommission sexueller Missbrauch (KsM) begleitet das Verfahren, unabhängige Ansprechpersonen nehmen Meldungen entgegen und betroffene Personen können Unterstützung sowie Beratung erhalten.
Weiterführende Informationen, aktuelle Ansprechpartner:innen, Materialien und Downloads finden Sie auf der Fachwebsite der Diözese.

  • Das Vorgehen der Kommission nach Eingang eines Hinweises

    Geht ein Hinweis auf sexualisierte Gewalt ein, wird der Sachverhalt in einem verbindlich geregelten Verfahren bearbeitet. Dazu gehören Gespräche mit Betroffenen, die Prüfung der Hinweise durch die zuständigen Stellen sowie – je nach Fall – die Einbindung staatlicher Strafverfolgungsbehörden und kirchlicher Verfahren.

    Wichtig ist: Betroffene können sich begleiten lassen und erhalten Informationen zu den nächsten Schritten.

  • Antrag auf Anerkennung des Leids

    Betroffene von sexuellem Missbrauch im Verantwortungsbereich der Diözese Rottenburg-Stuttgart können einen Antrag auf Anerkennung des Leids stellen. Die Antragstellung erfolgt über die Diözese; Unterstützung und Begleitung sind möglich.

    Informationen zum Verfahren, zu Ansprechpartner:innen und zu den geltenden Regelungen finden Sie auf der Fachwebsite.

  • Hilfeangebote außerhalb der Diözese

    Nicht alle Betroffenen möchten sich zuerst an eine kirchliche Stelle wenden. Deshalb finden Sie hier auch Hinweise auf unabhängige und überdiözesane Hilfsangebote.

    Auf der Website der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) finden Sie umfangreiche Informationen, wissenschaftliche Beiträge und weiterführende Hilfen.

    Auch die Deutsche Bischofskonferenz informiert über sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche und den Umgang damit.

    Betroffene sexualisierter Gewalt durch Ordensangehörige finden Hilfen sowie eine deutschlandweite Liste zuständiger Ansprechpersonen auf der Seite der Deutschen Ordensobernkonferenz (DOK).

    Für Menschen, die als Erwachsene in kirchlichen Kontexten Gewalt erfahren haben, gibt es außerdem eine Online-Beratung, deren Koordination bei der Arbeitsstelle für Frauenseelsorge der Deutschen Bischofskonferenz liegt.

    Weitere überregionale Hilfen bieten unter anderem:

    • das Hilfeportal und Hilfetelefon Missbrauch
    • das Hilfetelefon Berta für Betroffene organisierter und ritueller Gewalt
    • die Nummer gegen Kummer für Kinder und Jugendliche
    • die Telefonseelsorge
    • die Initiative GottesSuche – Glaube nach Gewalterfahrungen e. V.
  • Beratungsstellen in Ihrer Nähe

    Neben den kirchlichen und überregionalen Anlaufstellen gibt es zahlreiche unabhängige Beratungs- und Unterstützungsangebote vor Ort.

    In Baden-Württemberg finden Sie spezialisierte Fachberatungsstellen über die Landeskoordinierung spezialisierter Fachberatung bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend (LKSF BW). Auf kinderschutz-bw.de sind zudem Informationen und Kontaktadressen aus den Bereichen Gesundheit, Justiz, Polizei und Schule gebündelt.

    Weitere Unterstützung bieten:

    • das Jugendamt im jeweiligen Landkreis
    • die Polizei bei akuter Gefährdung
    • Traumaambulanzen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
    • die Therapeut:innen-Suche der DeGPT
    • die Online-Datenbank für Betroffene von Straftaten
    • das unabhängige Ombudssystem in der Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg

    Spezielle Hilfen gibt es außerdem für einzelne Zielgruppen, zum Beispiel für betroffene Jungen und Männer oder für Menschen, die Beratung bei Verdacht, Krisen oder langfristiger Aufarbeitung benötigen.


So verstehen wir Prävention

Wir schauen hin und handeln. Wir sind achtsam und übernehmen Verantwortung. Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene sollen in unseren Einrichtungen Schutz, Orientierung und Unterstützung erfahren.

Ziele der Präventionsarbeit
  • Schutzkonzepte entwickeln und umsetzen
  • Mitarbeitende qualifizieren
  • Fortbildungen und Schulungen anbieten
  • Beratungs- und Beschwerdewege sichern
  • Verantwortung, Achtsamkeit und Handlungssicherheit stärken