Kirchengemeinderatswahl

Wahlergebnisse online abrufen

Information für die Medien vom 2. April 2020

Ein neues Online-Informationsangebot präsentiert die Diözese Rottenburg-Stuttgart anlässlich der Kirchengemeinderatswahl, die am Sonntag, 5. April, endet. Auf www.kgr-par-wedding.de/statistik_extern.php ist diözesanweit sowie in Echtzeit der Auszählungsstand abrufbar und ab Montag, 6. April, gibt es dort Medieninformationen zum Herunterladen.

In den Medieninformationen auf Dekanatsebene kommentieren die Dekane die Wahlergebnisse in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen. Diese Mitteilungen werden ab Montag, 6. April, 12 Uhr zum Herunterladen bereitstehen. Für den Wahlausgang auf Diözesanebene folgt am Dienstag, 7. April, eine zusammenfassende Medieninformation mit Statements von Weihbischof Matthäus Karrer, dem Leiter der für die Kirchengemeinderatswahl in der Diözese zuständigen Hauptabteilung des Bischöflichen Ordinariats, sowie von Dr. Johannes Warmbrunn, dem Sprecher des Diözesanrats.

Medienvertreter und andere Interessierte können auf der Webpage über Klapplisten leicht auf alle Ergebnisse der Wahl zugreifen. Neben den Resultaten der Kirchengemeinderatswahl sind dort auch die Auszählungen der parallel stattfindenden Pastoralratswahl der Gemeinden für Katholiken anderer Muttersprache dokumentiert.

Rund 1.600.000 Wahlberechtigte waren über die vergangenen Wochen dazu aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Aufgrund der Corona-Pandemie fand die Kirchengemeinderats- und Pastoralratswahl ausschließlich als Briefwahl statt. Um einen reibungslosen und rechtssicheren Ablauf zu gewährleisten, wurden die Abgabefristen durch Bischof Dr. Gebhard Fürst bis Sonntag, 5. April, verlängert.

Neuregelung für die Kirchengemeinderatswahl

Bischöfliches Gesetz tritt inkraft / Wahlergebnis kommt am 6. April

In der Diözese Rottenburg-Stuttgart findet die für Sonntag, 22. März, geplante Kirchengemeinderats- und Pastoralratswahl ausschließlich als Briefwahl statt. Die Wahllokale bleiben geschlossen.

Um sicherzustellen, dass die Wahl trotz der außergewöhnlichen Umstände stattfinden kann, setzte Bischof Gebhard Fürst am heutigen Mittwoch folgende Regelung rechtsverbindlich in Kraft: In Gemeinden mit allgemeiner Briefwahl läuft die Abgabefrist für Wahlbriefe im Einwurfbriefkasten des jeweiligen Pfarramts bis Sonntag, 22. März, 16 Uhr. Das Auszählen der Stimmzettel kann durch die Neuregelung nun bis Montag, 6. April, erfolgen. In Gemeinden mit Briefwahl auf Antrag kann die Briefwahl bis Freitag, 3. April, 12 Uhr beim jeweiligen Pfarramt beantragt werden. Die Abgabefrist für Wahlbriefe endet am Sonntag, 5. April, 16 Uhr. Danach kann die Auszählung beginnen. Das Wahlergebnis für die Diözese Rottenburg-Stuttgart wird am Montag, 6. April, bekanntgegeben. Durch das Bischöfliche Gesetz sind alle Änderungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie am Wahlablauf rechtlich legitimiert. Bei der Auszählung der Stimmen sollen in den Kirchengemeinden vor allem hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt werden.

„Es geht darum, mitzuentscheiden und mitzugestalten“, verdeutlicht Weihbischof Matthäus Karrer, Leiter der für die Wahl zuständigen Hauptabteilung im Bischöflichen Ordinariat, deren Bedeutung. Die künftigen Räte sind für alle wesentlichen Angelegenheiten der Kirchengemeinden zuständig: für deren Weiterentwicklung genauso wie für die Finanzen. „Wenn wir in der Kirche von Demokratie reden, dann ist diese Wahl ein zentraler Punkt und ich bin davon überzeugt, dass wir die Kompetenz von vielen Frauen, Männern und Jugendlichen brauchen, um eine gute Zukunft zu gestalten“, betont Karrer.  

Gewählt werden in der württembergischen Diözese knapp 10.000 Kirchengemeinde- und Pastoralräte. In den 1020 Kirchengemeinden und 100 Gemeinden für Katholiken anderer Muttersprache gibt es rund 1.600.000 Wahlberechtigte. Bei der vorangegangenen Wahl im Jahr 2015 nahm fast ein Viertel aller Wahlberechtigten seine demokratische Beteiligungsmöglichkeit wahr. Angesichts der aktuellen Krise verweist die Diözesanleitung darauf, dass eine Ansteckung mit dem Corona-Virus durch die Briefwahlunterlagen nicht möglich ist.

Ausschließlich Briefwahl

Die Kirchengemeinderats- und Pastoralratswahl findet am 22. März 2020 statt, allerdings ausschließlich als Briefwahl. Die Wahllokale bleiben geschlossen.

In Gemeinden mit allgemeiner Briefwahl haben die Wähler die Briefwahlunterlagen bereits erhalten. Abgabefrist für Wahlbriefe ist Sonntag, 22. März, 16 Uhr im Einwurfbriefkasten des jeweiligen Pfarramts.

In Gemeinden mit Briefwahl auf Antrag werden die Fristen verlängert. Briefwahl kann in diesem Fall bis Freitag, 3. April 2020, 12 Uhr beim jeweiligen Pfarramt beantragt werden. Abgabefrist für Wahlbriefe ist dann Sonntag, der 5. April, 16 Uhr. 

Das Wahlergebnis für die Diözese Rottenburg-Stuttgart wird am 6. April 2020 bekanntgegeben.

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