Recht auf Leben – Abtreibung als Menschenrecht?
Unantastbar!? 75 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Eine Online-Reihe der keb Katholische Erwachsenenbildung in der Diözese Rottenburg-Stuttgart
Wie steht es um die Menschenrechte - 75 Jahre nachdem sie von den Vereinten Nationen beschlossen wurden? In einer Reihe von vier Online-Veranstaltungen zieht die Katholische Erwachsenenbildung in der Diözese Rottenburg-Stuttgart eine aktuelle Bilanz. An konkreten Beispielen wird überprüft, wie weit sich die Menschenrechte durchgesetzt haben und wo sie eher Vision als Wirklichkeit sind.
Recht auf Leben – Abtreibung als Menschenrecht?
Die Bundesregierung hat eine Kommission eingesetzt, die u. a. prüfen soll, ob der Strafrechtsparagraph zur Abtreibung (§ 218 StGB) gestrichen werden soll. International wird sogar gefordert, Abtreibung als „Menschenrecht“ anzuerkennen.
Sind diese Bestrebungen mit dem Recht auf Leben, das im Grundgesetz garantiert ist, vereinbar? Ungeborene Kinder sind Menschen in einem frühen Entwicklungsstadium. Bei einer Abtreibung wird das ungeborene Kind getötet. Kann unter diesen Umständen die Tötung eines ungeborenen Menschen straflos oder sogar ein „Menschenrecht“ sein?
In dem Vortrag werden der verfassungsrechtliche Status des ungeborenen Kindes, grundlegende Rechtspositionen (Recht auf Leben des Kindes, Selbstbestimmungsrecht und körperliche Unversehrtheit der Frau) sowie die ethischen und politischen Argumente dargestellt und bewertet.
Referent:in
Rainer Beckmann, Richter, stellvertretender Vorsitzender der Juristen-Vereinigung Lebensrecht e. V.
Veranstalter
keb Kreis Schwäbisch Hall und keb Ravensburg in Kooperation mit der keb in der Diözese Rottenburg-Stuttgart im Rahmen der Reihe „75 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“
Anmeldung
info(at)keb-rv.de oder keb.schwaebisch-hall(at)drs.de
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