Bischof Dr. Gebhard Fürst: Klare Grenzen in der Klontechnik 2005

Rottenburg

Ian Wilmut, der Schöpfer des Klon-Schafes Dolly, erhält am Montag, den 14. März 2005, den "Paul-Ehrlich und Ludwig-Darmstädter-Preis". Er bekommt ihn laut Jury dafür, dass er mit seinen Klonversuchen in der Tierzucht und in der Humanmedizin neue Grenzen gesetzt habe. Im Interview der Katholischen-Nachrichten-Agentur (KNA) kritisierte der Rottenburg-Stuttgart Bischof Gebhard Fürst, der Mitglied des Nationalen Ethikrates ist, den Gentechnologen und forderte scharfe Grenzen in der Klontechnologie.

KNA: Herr Bischof Fürst, was halten Sie von der Würdigung Wilmuts?

Fürst: Ich muss sagen, dass mich die Preisverleihung erheblich befremdet. Wilmut hat offen angekündigt, menschliche Embryonen zu Forschungszwecken zu klonen. Er greift damit zu Praktiken, die hierzulande ausnahmslos und strikt verboten sind. Wir befinden uns mit unserer Haltung nicht auf einem ethischen Sonderweg. In einer Woche, in der sich die UN in großer Mehrheit für ein striktes weltweites Klonverbot ausgesprochen hat, ist diese Preisverleihung ein höchst fragliches Signal.

KNA: Die Jury versichert, für Wilmut stehe außer Zweifel, dass "das reproduktive Klonen beim Menschen verboten sein sollte". Reicht Ihnen das nicht als Zusage?

Fürst: Absolut nicht. Vielmehr sind die Verfahren des so genannten therapeutischen Klonens und des Reproduktionsklonens weitgehend identisch. Die Unterscheidung ist praktisch sinnlos und ethisch nicht tragfähig. In beiden Fällen wird ein genetisch kopierter embryonaler Mensch erzeugt. Gerade das eindeutige Votum der UN bestätigt, dass auch beim therapeutischen Klonen
menschliches Leben mit dem Ziel geschaffen wird, es anschließend zu zerstören. Wilmut sucht dies mit dem Hinweis zu entkräften, "die Embryonen, die wir nutzen, sind noch winzig, kleiner als ein Sandkorn, und haben sicher noch kein Bewusstsein". Dies ist ein sehr entlarvender Satz, zeigt er doch, wie sehr diese Experimente und Forschung den Menschen der Willkür und Beliebigkeit ausliefern.

KNA: Viele Kranke setzen große Hoffnung in die Klonforschung. Wilmut hat in Großbritannien vor kurzem eine Lizenz bekommen, menschliche Embryonen zu klonen, um vermutlich genetisch bedingte Krankheiten zu erforschen. Können Sie das verstehen?

Fürst: Aus Sicht des einzelnen kranken Menschen ist der Wunsch nach Genesung und Gesundheit natürlich verständlich. Die Kirchen teilen diesen Wunsch und setzen sich nach Kräften für angemessene Heilungswege ein. Wir müssen aber auch darauf hinweisen, dass die Menschenwürde unbedingt und unteilbar ist. Das heißt, dass die Freiheit der Forschung in dem Moment begrenzt wird, wo die Würde und das Leben anderer Menschen eingeschränkt und benutzt wird. Ein embryonaler Mensch, der zum Zweck erzeugt wird, einem anderen Menschen als Material zur vermeintlichen Genesung zu dienen, ist nun einmal ein Mensch, ob Wilmut dies mit bloßem Auge erkennen kann oder nicht. Menschliche Embryonen aber sind nicht moralisch indifferentes Biomaterial, mit dem nach Belieben verfahren werden kann. Embryonen sind Menschen von Anfang an und als solche zu behandeln.

KNA: Die hochkarätig besetzte Jury ist begeistert von Wilmuts Erfolgen. Laufen die Kirchen da nicht Gefahr, als Ewiggestrige abgestempelt zu werden und alte Vorurteile neu zu bestätigen?

Fürst: In einer Zeit, in der Fortschritt nur mehr nach wirtschaftlichem Erfolg von Forschungsstandorten bemessen wird, ist es wesentliche Aufgabe der Kirche, darauf hinzuweisen, dass dem Menschen ein Maß vorgegeben ist, über das er sich nicht aus welchen - vorgeschobenen oder angenommenen - Gründen auch immer hinwegsetzen darf. Wenn er das tut, läuft er Gefahr, seine Menschlichkeit zu verspielen. Ich weise den Begriff des Ewiggestrigen zurück und betone, dass die Kirche ein Erbe des Humanen verteidigt.

KNA: Die Kirchen müssen sich auch mit dem Vorwurf aus einander setzen, sie würden den wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Fortschritt behindern.

Fürst: Die absolute Geltung der Menschenwürde darf nicht in die Ermessensfrage einzelner Forscher gestellt oder gar an wirtschaftliche Interessen gekoppelt werden. Ansonsten geraten wir auf eine abschüssige Bahn ohne jedes Halten, auf der es keine Orientierung und keinen Maßstab mehr gibt. Die Befürchtung, dass eine rechtliche Begrenzung der Forschung den medizinischen Fortschritt lähme, weise ich zurück. Es ist doch vielmehr so, dass die Begrenzung durchaus auch zur kreativen Suche nach menschenwürdigen Alternativen ermuntert.

KNA: Wie bewerten Sie die Politik der rot-grünen Bundesregierung in dieser Frage? Immerhin stammen rund 42.000 Euro aus dem Preis für Wilmut aus Bundesmitteln.

Fürst: Dass die Bundesregierung diese Preisverleihung mitfinanziert und somit natürlich implizit auch den Preisträger aufwertet, ist für mich ein Skandal. Anderseits überrascht es nicht, denn es liegt völlig auf der Linie des Wackelkurses, den die Regierung im Zusammenhang mit dem UN-Antrag eines generellen Klonverbotes gefahren ist. Obwohl es seinerzeit einen eindeutigen Parlamentsbeschluss gab, setzte sich die Regierung keineswegs für eine entsprechende Resolution ein. Vielmehr musste der UN-Rechtsausschuss die Verabschiedung einer Konvention im Herbst 2003 mit 80 zu 79 Stimmen denkbar knapp vertagen. Und diese eine Stimme kam - wider die Beschlusslage des Bundestages! – vom deutschen Vertreter.

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