Einfacher, gerechter und solidarisch

Rottenburg. 27. Dezember 2014. Zum ersten Januar 2015 tritt das neue Verfahren zum Einzug von Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer in Kraft. Für Kirchensteuerzahler, die mehr als 801 Euro Zinserträge pro Person und Jahr erzielen und damit zahlungspflichtig sind, führen die Banken die Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer dann direkt ab. Bisher musste der Steuerzahler die Veranlagung selbst veranlassen. „Das Verfahren wird einfacher und damit auch gerechter“, urteilt Generalvikar Clemens Stroppel, „Kirchensteuer ist ein solidarisches System“. Wer hohe Kapitalerträge erziele, trage zur Finanzierung kirchlicher Aufgaben genauso bei wie steuerpflichtige Gehaltsempfänger mit den Erträgen ihrer Arbeit. Steuerfreibeträge wirken sich grundsätzlich auch auf die Kirchensteuer aus. Um sie zu nutzen, müssen Anleger ihren Banken Freistellungsaufträge erteilen.

In der Diözese Rottenburg-Stuttgart beträgt die Kirchensteuer 8 Prozent auf Lohn-, Einkommen- und Kapitalertragsteuer. Wer also beispielsweise 100.000 Euro anlegt und dafür 1.000 Euro Zins im Jahr bekommt, muss davon nach Abzug des Freibetrags von 801 Euro die Summe von 199 Euro versteuern. Da Kapitalerträge allgemein mit 25 Prozent, für Kirchenmitglieder wegen des Sonderausgabenabzugs der Kirchensteuer ermäßigt mit 24,51% besteuert werden, fließen somit 48,77 Euro an den Staat. 8 Prozent dieses Betrags, also 3,90 Euro, zahlt ein Kirchenmitglied in diesem Fall an Kirchensteuer. „Das war bisher auch so, nur führt jetzt die Bank den Betrag direkt ab“, erklärt Stroppel. Bischof Gebhard Fürst betonte, dass durch die Änderung möglicherweise höher ausfallende Kirchensteuereinnahmen, so sie sich finanztechnisch abgrenzen ließen, sozialen Zwecken zugewiesen würden.

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