Kirche ruft Gewerkschaften zur Mitarbeit auf

Gemeinsam soll der so genannte „Dritten Weg“ bei der Bistums-KODA beschritten werden.

Die Diözese Rottenburg-Stuttgart bietet den Gewerkschaften die Mitarbeit in der Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechts (Bistums-KODA) an. Damit haben die örtlich und sachlich zuständigen tariffähigen Arbeitnehmerkoalitionen die Möglichkeit, eine Vertreterin oder einen Vertreter in die Bistums-KODA zu entsenden und sich organisatorisch am Zustandekommen des kirchlichen Arbeitsvertragsrechts auf der Mitarbeiterseite zu beteiligen. Ein Sitz in der Kommission ist den Gewerkschaften vorbehalten. Eine entsprechende Bekanntmachung wurde im Amtsblatt der Diözese veröffentlicht.

Der Aufruf an mitwirkungswillige Gewerkschaften basiert auf einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. November 2012. Vor diesem Hintergrund hat der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) eine Rahmen-Koda-Ordnung und eine Entsendeordnung beschlossen, die anschließend für die Diözese Rottenburg-Stuttgart ausgearbeitet und von Bischof Dr. Gebhard Fürst in Kraft gesetzt wurde.

Grundgesetz regelt „Dritten Weg“ – 25.000 Beschäftigte betroffen

Artikel 140 des Grundgesetzes gestattet den Kirchen, ihre arbeitsvertraglichen Bestimmungen auf dem sogenannten „Dritten Weg“ in eigens hierfür kirchenrechtlich eingeführten paritätisch besetzten arbeitsrechtlichen Kommissionen selbst auszuhandeln. Die Bistums-KODA ist für die Gestaltung und Weiterentwicklung des Arbeitsvertragsrechts in der Diözese Rottenburg-Stuttgart und damit für rund 25.000 Beschäftigte zuständig.

Die Mitglieder, bestehend aus jeweils einer gleichen Anzahl von gewählten Vertretern der Dienstnehmerseite und durch den Generalvikar berufenen Vertretern der Dienstgeberseite, führen ihr Amt unabhängig aus und sind dabei an keine Weisungen gebunden. Im Sinne einer gelebten Dienstgemeinschaft werden die Beschlüsse in der Bistums-KODA durch Konsensfindung und ohne Arbeitskampfmaßnahmen auf Augenhöhe ausgehandelt. Rechtskraft und damit allgemeine Verbindlichkeit für die Diözese erlangen die Beschlüsse der Bistums-KODA durch die In-Kraft-Setzung des Bischofs.

Gewerkschaften, die Vertreter entsenden wollen, können dies der Vorsitzenden des Wahlvorstands für die Wahl zur 11. Amtsperiode, Michaela Helm, c/o KODA Geschäftsstelle, Postfach 9, 72101 Rottenburg bis 15. Juni 2021 mitteilen.

Weitere Informationen zur Entsendung von Gewerkschaftsvertretern in die Bistums-KODA entnehmen Sie bitte dem Kirchlichen Amtsblatt 2016, Nr. 13, S. 425-426.

Weitere Informationen zur Bistums-KODA finden sich online unter https://koda.drs.de/.

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