KGR-Wahl

Neu gewählte Räte dürfen sich konstituieren

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Ab Montag, 15. Juni, können die im April gewählten Kirchengemeinde- und Pastoralräte in der Diözese ihre konstituierenden Sitzungen halten.

Die Aufhebung des Tagungsverbots gilt darüber hinaus für kirchliche Gremien auf Kirchengemeinde-, Dekanats und Diözesanebene und betrifft auch weitere kirchliche Rechtsträger, sofern diese Sitzungen der Aufrechterhaltung des Arbeits- und Dienstbetriebs dienen. Einem entsprechenden Antrag der Diözese stimmte das Staatsministerium Baden-Württemberg zu.

Für die Sitzungen gelten die gleichen Hygienevorschriften wie für die Zusammenkünfte kommunaler Gremien. Sie können nur in Räumen stattfinden, in denen der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Sitzungsteilnehmern möglich ist. Es wird zudem empfohlen, dass die Teilnehmer jeweils an einem eigenen Tisch sitzen, Alltagsmasken tragen und die Laufwege so gestaltet sind, dass es zu keinen Begegnungen kommt. Am Eingang erfolgt eine Handdesinfektion. Gesellige Zusammenkünfte vor oder nach der Sitzung können nicht stattfinden und es gelten die bestehenden Hinweise zur Nutzung eines Sitzungsraums, die unter anderem das regelmäßige Lüften und Desinfizieren der Tischoberflächen beinhalten. 

Für die konstituierenden Sitzungen der Kirchengemeinde- und Pastoralräte schlägt die Diözesanleitung als eine Möglichkeit vor, diese in den örtlichen Kirchen abzuhalten. Die meisten Kirchen verfügten über ein Corona-Schutzkonzept und die besondere Würde des Kirchenraums würde die Atmosphäre der Sitzung prägen, heißt es in einem Schreiben an die Mitglieder der Kirchengemeinde- und Pastoralräte. Falls die Hygienevorschriften eingehalten werden, könnten die Sitzungen auch in den dafür vorgesehenen Räumen der Kirchengemeinden oder alternativ in kommunalen Hallen stattfinden.  

Aufgrund der Corona-Pandemie soll die Verpflichtung der neu gewählten Räte ausschließlich in schriftlicher Form erfolgen, die Notwendigkeit eines Handschlags entfällt. Die Wahl der Ausschussmitglieder soll zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden, um die Sitzungsdauer so möglichst kurz zu halten. 

Zur öffentlichen Vorstellung der neuen Ratsmitglieder sowie zur Verabschiedung der aus den Gremien ausscheidenden Personen wird empfohlen, diese Veranstaltungen in die Adventszeit oder auf den Beginn des kommenden Jahres zu legen. 

Bei der Kirchengemeinde- und Pastoralratswahl waren im März und April per Briefwahl zusammengerechnet rund 9450 Mandatsträgerinnen und Mandatsträger bestimmt worden. 44 Prozent der Gewählten kam neu in die Kirchengemeinderäte und 55 Prozent neu in die Pastoralräte. Der Frauenanteil der Räte war gegenüber der Wahl vor fünf Jahren mit insgesamt 52 Prozent unverändert hoch geblieben.     

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