Die geltenden Beschränkungen zur Feier öffentlicher Gottesdienste in der Diözese Rottenburg-Stuttgart zum Schutz vor einer Infektion mit Covid 19 werden gelockert. Um mehr Menschen die Teilnahme an Gottesdiensten zu ermöglichen, soll so in Kirchenräumen der Rundum-Mindestabstand zwischen Personen und in häuslicher Gemeinschaft lebenden Besuchergruppen von bislang zwei auf 1,5 Meter reduziert werden, sagt Bischof Dr. Gebhard Fürst. Die Neuregelung trete am Montag, 6. Juli, in Kraft und enthalte eine Reihe weiterer Änderungen gegenüber den bislang geltenden Corona-Schutzmaßnahmen.
So wird bei Gottesdiensten im Freien Gemeindegesang ab Montag wieder möglich sein, wenn ein Rundum-Mindestabstand von zwei Metern eingehalten wird. Generell soll Gemeindegesang jedoch auch dort nur in begrenztem Maß eingeplant werden. Wie bisher sollen kleine Chorgruppen oder Kantorinnen und Kantoren zum Einsatz kommen. Kircheneigene Gotteslob-Bücher sollen weiterhin nicht verwendet werden. Werden Gottesdienste, die im Freien geplant waren, wegen schlechten Wetters in eine Kirche verlegt, gelten die Regeln für Kirchenräume. Dort ist Gemeindegesang wegen des zu geringen Abstands nach wie vor nicht möglich, regelt die Verordnung. „Die Erfahrungen der letzten Monate haben gezeigt, dass die Verbreitung von Aerosolen in geschlossenen Räumen eine bedeutende Rolle beim Infektionsgeschehen spielt“, erläutert Bischof Fürst diese Entscheidung zum Schutz der Katholikinnen und Katholiken in der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Er habe Verständnis dafür, dass diese Entscheidung nicht immer auf Zustimmung treffen wird. Es müsse jedoch alles dafür getan werden, um Coronavirus-Ausbrüche soweit wie möglich zu vermeiden.
Was die Teilnehmerzahl bei Gottesdiensten im Freien betrifft, gibt es ab Montag keine Obergrenze mehr. Die Abstandregelungen von zwei Metern mit Gemeindegesang und 1,5 Metern ohne Gemeindegesang müssen allerdings zu jeder Zeit eingehalten werden.