Gegen ihn gibt es Vorwürfe wegen einer unangemessenen Berührung. Diese Vorwürfe werden nun von einem durch den Bischof beauftragten Kirchenrechtsexperten des Offizialates weiter untersucht.
Die Kommission Sexueller Missbrauch der Diözese ist in den Fall eingebunden und hat dem Bischof empfohlen, dass dem Priester die öffentliche Ausübung seiner „Weihegewalt“ im Bereich der Diözese Rottenburg-Stuttgart mit sofortiger Wirkung untersagt wird. Der Bischof ist der Empfehlung gefolgt. Unter der Voraussetzung, dass die von der Berührung betroffene Person zustimmt, erfolgt eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Der Priester darf bis auf weiteres keine priesterlichen und pastoralen Dienste übernehmen und auch keine Gottesdienste feiern.
Das betreffende Dekanat und die Seelsorgeeinheit vor Ort wurden über die Entscheidung des Bischofs informiert.